Prüfungen
Corona-Hinweise
- Keine Maskenpflicht mehr in den Kammergebäuden, Klassen- und Prüfungsräumen, Werkstätten etc. Wir empfehlen dennoch das Tragen einer medizinischen Maske.
- Wir raten allen am Prüfungsverfahren Beteiligten, sich – auch im eigenen gesundheitlichen Interesse – regelmäßig zu testen. Die Teilnahme an der Prüfung ist mit einer Corona-Infektion nicht möglich.
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