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Pressemitteilung Nr. 30 vom 10.7.2020Beratungsservice für die Soforthilfe

Mit der NRW-Soforthilfe haben Bund und Land in den letzten drei Monaten mehr als 426.000 Kleinunternehmen und Soloselbstständigen geholfen; 4,5 Mrd. Euro sind an Zuschüssen geflossen. „Wir sind der Landesregierung für die schnelle, erhebliche und unbürokratische Hilfe äußerst dankbar, um die wir sie als Handwerkskammer zuvor dringend gebeten hatten. Mehr als jede vierte Zuwendung im Kammerbezirk Düsseldorf ist ans Handwerk gegangen“, teilte Präsident Andreas Ehlert mit.

Die Empfänger der Zuwendung werden derzeit vom Land angeschrieben. Die Differenz zwischen der Soforthilfe und dem ermittelten Liquiditätsengpass sind bis spätestens zum 30. September anzuzeigen und bis zum 31. Dezember rückzuüberweisen.

Die Handwerkskammer Düsseldorf bietet in diesem Zusammenhang ihren Beratungsservice zur Unterstützung bei der Ermittlung des Liquiditätsengpasses unter der Telefon-Hotline 0211 8795-555 an. Die Hotline steht werktäglich von 7 bis 17 Uhr zur Verfügung.

Permanent aktuell informiert die Kammer zu allen Förder-, Rechts- und Ausbildungsfragen rund um Covid-19-auf der HWK-Website: www.hwk-duesseldorf.de/newsticker-corona

Konrad Alexander Europawahl

Alexander Konrad

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