Datenschutz
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Pressemitteilung Nr. 30 vom 17. Juni 2018Datenschutz: Hohe Sensibilisierung im Handwerk

Informationsbedarf ungebrochen hoch – Kritik an Eingriffstiefe der Norm

Die neue EU-Datenschutzverordnung stößt in den Handwerksbetrieben auf hohe Sensibilität. Keine andere Gesetzesänderung seit der Novelle der Handwerksordnung Ende 2003 hat bei den Unternehmen des Wirtschaftsbereichs einen vergleichbaren Informationsbedarf ausgelöst, berichtet die Handwerkskammer Düsseldorf. Seit Mitte Mai verzeichnet die größte HWK des Landes im Schnitt rund zweihundert Anrufe täglich. Mit mehr als eintausend vertretenen Betrieben war eine erste Reihe mit fünf kostenlosen Info-Abenden komplett ausgebucht. „Weitere Veranstaltungen sind in Vorbereitung. Und auch unser Facebook-Kanal mit den Mitgliedsunternehmen dampft vor Hilfsanfragen, aber auch vor Sorgen und Ärger um den Bürokratieumfang und Konsequenzen im Falle von Umsetzungsfehlern,“ berichtete Kammer-Hauptgeschäftsführer Dr. Axel Fuhrmann.

Eine nicht-repräsentative Umfrage der HWK unter Teilnehmern an ihrer Workshop-Reihe untermauert manche Befürchtung der betroffenen Mittelständler. Die antwortenden Handwerker bewerteten fast durchweg den betrieblichen Aufwand zur Herstellung gesetzeskonformer Zustände als „gemessen an den Zielen zu hoch.“ Und machen ihre Kritik an der Eingriffstiefe der Norm an konkreten Anforderungsmerkmalen wie der Erfüllung von Informationspflichten gegenüber Kunden und Mitarbeitern sowie an einem erhöhtem Personalaufwand und Schulungsbedarf fest. Das Einholen von Einverständniserklärungen und die der Überarbeitung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden neben zusätzlichen Investitionen in die technische Datensicherheit des Betriebes ebenfalls häufig als arbeitsintensive Belastungsmomente benannt. Dutzende Befragte bekundeten, die Auswirkungen der neuen Norm überhaupt erst durch Datenschutzfolgeabschätzungen erkunden zu müssen.

Ein spezifischer Belastungsfaktor für kleine und mittlere Unternehmen, wie sie das Handwerk prägen, besteht nicht zuletzt darin, dass die Datenschutzanpassung dort weit überwiegend Chefsache ist. „Dieses neue Pflichtenheft sattelt auf das ohnehin stattliche Paket an Aufgaben der Unternehmensführung und der übrigen Tausende zu beachtender Vorschriften noch drauf. Für die eigentliche Arbeit bleibt immer weniger Zeit. Und draußen stehen die Kunden Schlange“, mahnte Kammerpräsident Andreas Ehlert.

Die Handwerkskammer Düsseldorf ist auf den dramatischen Unterstützungsbedarf umfassend eingestellt, hat die wichtigsten Service-Hinweise für Handwerksunternehmen einschließlich von Vordrucken für die Mitarbeiter- und die Kundeninformation auf ihrer Website zusammengefasst, aufrufbar unter www.hwk-duesseldorf.de/dsgvo, und unterhält eine Hotline unter Tel. 0211 8795-511. Auch die Serie an kostenlosen Informationstagen für Unternehmer wird fortgesetzt.

Konrad Alexander Europawahl

Alexander Konrad

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