Außenwirtschaft London Großbritannien - Fahne mit Big Ben
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Handwerk und Brexit - Warenverkehr

Warenverkehr

Ab Januar 2021 gelten neue Vorschriften. Die britische Regierung hat einen Leitfaden in deutscher Sprache verfasst ,der sich an Speditionsunternehmen und gewerbliche Fahrer richtet, die Waren zwischen Großbritannien (England, Schottland und Wales) und der Europäischen Union (EU) befördern. Er informiert Sie über die neuen Arbeitsabläufe ab dem 1. Januar 2021.

Er erläutert:

  • welche Dokumente benötigt werden
  • neue Regeln für das Verkehrsmanagement zu Häfen
  • neue Grenzkontrollverfahren

Es wird einen separate Leitfaden für den Warentransport zwischen Großbritannien und Nordirland geben.

Zölle

Eine gegenseitige Zollbefreiung wird es nur auf präferenzielle Ursprungswaren des jeweiligen Abkommenspartners geben. Hierzu müssen materiell-rechtliche (Be- und Verarbeitung von Waren) und formell-rechtliche (Dokumentation) Voraussetzungen erfüllt werden. 

Dies bedeutet konkret, dass Waren, die keinen präferenziellen EU- oder GB-Ursprung haben, nicht vom zollfreien Handel profitieren können. Somit werden Zölle für Waren erhoben, die nicht unter den Rahmenbedingungen des Abkommens gehandelt werden.

Durch das Abkommen werden allerdings die Zollformalitäten, wie zum Beispiel Ausfuhrzollanmeldungen für den Export oder Einfuhrzollanmeldungen für den Import, nicht abgeschafft.  

EORI-Nummer

Alle EU-Unternehmen, die Waren in das VK exportieren möchten oder aus dem VK in die EU importieren möchten, benötigen eine EORI-Nummer, die bei der Zollverwaltung kostenlos beantragt werden kann. Tipp: beantragen Sie bereits jetzt Ihre EORI-Nummer, um lange Wartezeiten Anfang 2021 zu vermeiden. 

Für den Import ins VK muss ein britisches Unternehmen als Importeur eingesetzt oder ein britischer Zollvertreter mit der Einfuhr beauftragt werden.

Vorübergehende Ausfuhr von Werkzeug, Mustern

Ab dem Zeitpunkt, ab dem das VK Drittland wird, es also keine Verlängerung der Übergangsfrist gibt, können Werkzeige und Mustermaterialien entweder mit einem förmlichen Zollverfahren oder mit einem sogenannten Carnet ATA vorübergehend in das VK ausgeführt werden.

Sollten waren noch vor dem 31.12.2020 in das VK verbracht worden sein und erst nach diesem Datum nach Deutschland zurück gebracht werden, besteht die Möglichkeit, diese als Rückwaren abfertigen zu lassen.  Der Nachweis (z. B. über einen Frachtbrief) für die Rückwarenabfertigung nach Art. 203 UZK wird bei Rückbringung nach vorübergehender Verwendung akzeptiert.

Präferenzursprung

Grundsätzlich gilt: kein Handelsabkommen = keine Präferenzen! Das VK gilt ab dem 1.1.2021 als Drittland und damit bestehen keine  Zollvorteile aus den EU- Abkommen mehr. Ursprungsware/Vormaterial aus dem VK ist damit keine EU-Ursprungsware bzw. Vormaterial ohne Ursprung. In der Folge dürfen  EU-Lieferantenerklärungen (LE) und Langzeitlieferantenerklärungen (LLE) für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft ab dem 01.01.2021 weder an noch durch britische Unternehmen ausgestellt werden.

Die Folge: auch in der EU27 produzierte Ware erreicht die präferenziellen Regeln möglicherweise nicht mehr. Deshalb müssen  Präferenzkalkulationen neu durchgeführt und LE und LLE ggf. korrigiert werden. Dieses gilt das auch für Ware, die sich zum Zeitpunkt des Brexit schon in der EU27 befindet!

CE-Kennzeichnung

Das neue UKCA-Label (UK Conformity Assessed) ersetzt die CE-Kennzeichnung und wird zum 1. Januar 2021 eingeführt. Für die CE-Kennzeichnung wird es eine Übergangsfrist geben. Sie gilt jedoch nicht für alle Produkte.

An den technischen Produktanforderungen sowie den Verfahren zur Konformitätsbewertung ändert sich zunächst nichts. Das Vereinigte Königreich übernimmt die bestehende EU-Gesetzgebung in nationales Recht. Die Europäischen harmonisierten Normen und Standards werden in „UK designated standards“ umgewandelt.

Bis wann kann die CE-Kennzeichnung weiter verwendet werden?

Um Unternehmen Zeit zu geben, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, behält die CE-Kennzeichnung für einen Übergangszeitraum ihre Gültigkeit. Sie kann bis 1. Januar 2022 weiter genutzt werden. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden: Die Anwendung ist nur möglich, sofern die britischen und die EU Produktvorschriften identisch sind. Falls die EU im Laufe des Jahres 2021 Anpassungen vornimmt, werden diese nicht mehr in britisches Recht übernommen. Für diese Produkte ist eine Verwendung der CE-Kennzeichnung auf dem britischen Markt nicht mehr möglich.

In welchen Fällen muss die neue Kennzeichnung angebracht werden?

Das UKCA Label soll ab 1. Januar 2021 verwendet werden. In bestimmten Fällen ist die Nutzung der neuen UKCA Kennzeichnung jedoch schon ab 1. Januar 2021 Pflicht. Das ist der Fall, wenn

  • Das Produkt für den britischen Markt bestimmt ist;
  • Das UKCA-Label gesetzlich vorgeschrieben ist;
  • Eine Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle vorgeschrieben ist;
  • Diese Konformitätserklärung von einer britischen Konformitätsbewertungsstelle ausgestellt wurde.

Bereits produzierte und mit der CE-Kennzeichnung versehene Ware ist hiervon nicht betroffen. Für weitere Produkte bietet die deutsch-britische Handelskammer weitere Informationen.

Quelle: AHK London