Standort Regional Planung
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Pressemitteilung Nr. 7 a vom 15.2.2019 - gemeinsam mit der Niederrheinischen IHK zu DuisburgRuhrwirtschaft kommt beim Regionalplan zu kurz

Handwerkskammern fordern Nachbesserung

Beim Entwurf des Regionalplans Ruhr kommen die Bedürfnisse der Wirtschaft zu kurz. Deshalb fordern die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern im Ruhrgebiet, dass der Regionalverband Ruhr (RVR) nachbessert. Dabei geht es vor allem um das knappe Gut an Gewerbeflächen.

Für die wirtschaftliche Entwicklung der Metropole Ruhr ist das Angebot an Wirtschaftsflächen ein entscheidender Faktor. Gewerbe- und Industriegebiete sind Jobmotoren für die Region und damit Baustein für die Sicherung der Daseinsvorsorge. Nach Auffassung der Handwerkskammern und der Ruhr-IHKs und berücksichtigt dies der künftige Regionalplan nicht in ausreichendem Maße. Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat nach langer Bearbeitungszeit den Entwurf offengelegt. Der Plan regelt, wo und wie viele Siedlungsflächen Städte und Gemeinden in den nächsten 20 Jahren zukünftig ausweisen dürfen.

Flächenmangel belastet Wirtschaft schon jetzt

Die gewerblichen Flächenbedarfe werden auf Basis der in der Vergangenheit in Anspruch genommenen Flächen für die Zukunft, also für die nächsten 20 Jahre, hochgerechnet. Danach müssen in der Region Ruhr rund 2.800 Hektar Wirtschaftsflächen ausgewiesen werden. Im neuen Regionalplan werden dagegen nur rund 2.000 Hektar für die Wirtschaft eingeplant, also 25 Prozent weniger als benötigt. Einige Städte - gerade die im Kern des Ruhrgebiets - können oftmals schon heute keine Flächen mehr anbieten. Entweder durch die topografische Situation, wie zum Beispiel im Ennepe-Ruhr-Kreis, oder aus Gründen des Naturschutzes.

Allerdings hat der Regionalverband Ruhr die Situation an vielen Stellen dadurch noch verschärft, dass heute ausgewiesene Wirtschaftsflächen einfach aus dem Plan gestrichen und zum Freiraum erklärt wurden. „Unternehmen, die an diesen Standorten angesiedelt sind, sind in ihrer weiteren Entwicklung eingeschränkt. Das kann unternehmerische Existenzen und damit Arbeitsplätze bedrohen und die Abwanderung von Betrieben befördern“, warnen Matthias Wulfert, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen IHK, und Dr. Axel Fuhrmann, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Düsseldorf.

Duisburg: Flächen reichen nur noch für drei Jahre

Besonders dramatisch ist die Situation in Duisburg. Von dem rechnerisch durch den RVR ermittelten Nettobedarf an gewerblichen Bauflächen in Höhe von 240 Hektar können 190 im Regionalplan nicht dargestellt werden, weil es im Stadtgebiet keinen Platz gibt. Bei einem aktuellen Gewerbeflächenverbrauch in Duisburg von etwa 30 Hektar pro Jahr werden die im Regionalplan dargestellten Flächen nur noch für etwa drei Jahre ausreichend sein. Bereits jetzt muss die Stadt Duisburg viele interessierte Unternehmen abweisen, diese Situation wird sich in Zukunft noch verschärfen. Das Argument, zunächst die vielen Industriebrachen zu entwickeln, geht an der Realität vorbei, da sie oftmals hochgradig belastet sind und kaum wirtschaftlich sinnvoll hergerichtet werden können. Zu den wenigen neu ausgewiesenen gewerblichen Bereichen gehört beispielsweise ein Areal zwischen der Theodor-Heuss-Straße und der Autobahn 42 in Neumühl.

Kooperationsstandorte in Kreis Wesel fragwürdig

Im Kreis Wesel sollen sechs im Kreisgebiet ausgewiesene Regionale Kooperationsstandorte den Bedarf nach größeren zusammenhängenden Gewerbe- und Industrieflächen abdecken. Dieses eigentlich sinnvolle Planungsinstrument wird aber durch die Festlegung einer in Anspruch zu nehmenden Mindestfläche in Höhe von 8 Hektar geschwächt. Unternehmen, die weniger Fläche benötigen, dürfen sich an einem Kooperationsstandort demnach nicht ansiedeln oder müssen Kooperationen mit anderen Firmen eingehen, um die notwendige Mindestgröße zu erreichen.   In Gesprächen mit den Wirtschaftskammern wurde überdies deutlich, dass in nahezu allen Städten und Gemeinden im Kreis Wesel die Nachfrage nach kleineren Gewerbegrundstücken nicht mehr bedient werden kann, weil entweder entsprechende Bereiche im Regionalplan nicht vorgesehen sind oder es keinen Zugriff auf solche Flächen gibt.

Ungeeignete Bereiche für Kies- und Sandindustrie

Dass der Entwurf des Regionalplanes den Bedarfen der Region in vielerlei Hinsicht nicht gerecht wird, zeigt sich auch beim Thema Rohstoffe. Die Kies- und Sandindustrie ist gerade am Niederrhein ein wichtiger Wirtschaftszweig. Die Unternehmen sind darauf angewiesen, dass ihnen langfristig Lagerstätten zum Rohstoffabbau zur Verfügung stehen. Im Regionalplan sind jedoch an mehreren Stellen Abbaubereiche dargestellt, die hinsichtlich ihrer Erschließung beziehungsweise räumlichen Lage weder den Ansprüchen der Unternehmen noch den örtlichen Interessen entsprechen. Besonders deutlich wird dies in Wesel, wo im Ortsteil Obrighoven ein neuer Bereich für Abgrabungen ausgewählt wurde, obwohl es in Ginderich im Anschluss an bereits bestehende Auskiesungsflächen besser geeignete Bereiche gäbe.   Diese und andere Aspekte des künftigen Regionalplanes haben die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern in der Region Ruhr zum Anlass genommen, um im Rahmen einer gemeinsam formulierten Stellungnahme an den RVR Nachbesserungen zu fordern. Kernpunkt der Forderungen ist es, den Belangen der Wirtschaft ein genauso hohes Gewicht beizumessen wie dem Freiraum- und Naturschutz. Über die formulierten Anregungen und Bedenken wird der RVR im weiteren Verfahren beraten.  

Konrad Alexander Europawahl

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