Soka-Bau mit höheren Beiträgen
In den alten Bundesländern ist der Satz von 20,4 Prozent auf 20,8 Prozent der betrieblichen Bruttolohnsumme gestiegen, in den neuen Bundesländern von 17,2 Prozent auf 18,8 Prozent.
Neben den Beitragserhöhungen gibt es noch weitere Neuerungen:
- Die Ausbildungskostenumlagen ist für alle Betriebe bzw. Solo-Selbstständige abgeschafft, die keine Mitarbeiter beschäftigen. Die Soka-Bau hat schon seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Beschl. v. 01.08.2017-9 AZB 45/17) die Umlagen nicht mehr eingezogen und sie zurückgezahlt.
- Der Zinssatz für Beitragsrückstände von 12 Prozent pro Jahr auf 10,8 Prozent gesenkt. In Härtefällen kann die Soka-Bau auf diese Zinsen ganz verzichten.
- Die Verjährungsfrist für die nachträgliche Beitragsfestsetzung ist von 4 auf 3 Jahre reduziert worden.