Andreas Ehlert
HWK Düsseldorf

Pressemitteilung Nr. 20 vom 16.4.2020Statement zur Lockerung der Corona-Beschränkungen

Zu den Beschlüssen von Bund und Ländern zur schrittweisen Lockerung der Corona-Beschränkungen erklärt Andreas Ehlert, Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf:

„Das Handwerk ist erleichtert, dass Bund und Länder sich auf eine Strategie der Lockerung der Auflagen verständigt haben. Die Regierungen haben einen guten Weg der vorsichtigen Öffnung gefunden, der sich daran orientiert, was durch die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens zu verantworten ist. Zugleich tragen sie ökonomischen Erfordernissen Rechnung, um eine gesamtwirtschaftliche Katastrophe zu verhindern. Dieser Kurs findet die ausdrückliche Anerkennung des Handwerks.

Zahlreiche Handwerksunternehmen haben in den zurückliegenden Wochen unter strikter Beachtung gesundheitsspezifischer Vorgaben einen wichtigen Beitrag geleistet, um die Versorgung vor Ort sicherzustellen, öffentliche und private Infrastrukturen zu warten und in Gang zu halten und besonders im Bereich des Gesundheitswesens hygienische Standards aufrecht zu erhalten. Angesichts dessen ist es wohlbegründet, dass nun auch sogenannte Mischbetriebe des Handwerks mit Handelsbereich - z.B. Kfz- und Fahrradhändler – ihre Geschäfte wieder umfassend öffnen können; diese Betriebe standen durch die Warenbestellungen für das Frühjahrs- und Sommergeschäft  wirtschaftlich ganz besonders stark unter Druck.

Mit dem Signal für ein Wiederanfahren auch der Berufsschulen ist ausdrücklich auch eine Perspektive für Hunderttausende Auszubildende zu einer schrittweisen Rückkehr in die Normalität ihrer Berufsausbildung gesetzt.

Für ein Gelingen der Wiederöffnung muss allseits gewährleistet sein, dass den Handwerksunternehmen die erforderlichen Ausrüstungen und Vorkehrungen zum Schutz von Beschäftigten und Kunden zur Verfügung stehen.

Handwerksunternehmen sind, um arbeiten zu können, im Übrigen zwingend darauf angewiesen, dass schnell Behörden und Ämter - etwa Kfz-Zulassungsstellen und Bauämter - wieder voll arbeitsfähig sein werden. Hier steht die Öffentliche Hand in der Pflicht, dass die Dienststellen vor Ort zügig wieder ihre grundsätzliche Arbeitsfähigkeit zurückgewinnen. Die Pandemie hat im Übrigen gezeigt, wie groß der Nachholbedarf bei der Digitalisierung von Verwaltungsabläufen teilweise immer noch ist.

Die zwischenzeitlich seitens Bund und Ländern realisierten Unterstützungsmaßnahmen zur Liquiditätsunterstützung bleiben bis auf Weiteres unverzichtbar und müssen gegebenenfalls problembezogen nachgeschärft werden. Und damit die zwischenzeitliche wirtschaftliche Fast-Vollbremsung nicht zu einem sich selbst beschleunigenden Abschwung führt, sind zudem zeitnahe wirtschafts- und finanzpolitische Stärkungsimpulse erforderlich.“

Konrad Alexander Europawahl

Alexander Konrad

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