Anerkennung ausländischer BildungsabschlüsseAnspruch nach dem Bundesvertriebenengesetz
Wer im Ausland einen handwerklichen Abschluss auf Facharbeiterniveau erworben hat und eine Spätaussiedlerbescheinigung oder einen Vertriebenenausweis besitzt, kann die Anerkennung seines Ausbildungsabschlusses gem. § 10 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) beantragen.
Reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Beglaubigte Kopie des Original-Zeugnisses
- Beglaubigte Kopie des Original-Arbeitsbuches
- Beglaubigte Kopie der Übersetzung des Original-Zeugnisses und des Arbeitsbuches, erstellt durch einen beeidigten Übersetzer oder öffentlich bestellten Dolmetscher
- Beglaubigte Kopie des Vertriebenenausweises bzw. der Spätaussiedlerbescheinigung gemäß § 15 BVFG
- Tabellarischer Lebenslauf
Erst nach Erhalt der kompletten Unterlagen kann die Bearbeitung des Antrages auf Anerkennung vorgenommen werden.