Steffen Müller Fotografie

BetriebsberatungRecht und Handwerksorganisation

Mit der Führung eines Handwerksbetriebes ist auch die Kenntnis vieler Rechtsbestimmungen verbunden. Die Abteilung Recht und Handwerksorganisation der Handwerkskammer Düsseldorf berät und informiert ihre Mitgliedsbetriebe kostenlos und in nahezu allen rechtlichen Bereichen aus dem Unternehmeralltag.

Unser Beratungsangebot

Auf den nachstehenden Themenseiten finden Sie einen Überblick über das Beratungsangebot in dem jeweiligen Rechtsgebiet, Ihre Ansprechpersonen, als auch Handreichungen, Muster und Hinweise zu weiterführenden Informationsangeboten sowie Neuigkeiten aus der handwerksrelevanten Rechtspraxis. Die aufgeführten Rechtsgebiete sind dabei nicht abschließend. Kontaktieren Sie uns gerne, falls Sie Ihr Anliegen nicht wiederfinden. 

 

Allgemeines Zivil- und WirtschaftsrechtAllgemeines Zivil- und Wirtschaftsrecht

 

Arbeits- und SozialrechtArbeits- und Sozialrecht

 

Bau- und VergabBau- und Vergaberechterecht

 

Datenschutz und CoDatenschutz und Compliancempliance

 

HandwerksorganisationsrechtHandwerksorganisationsrecht

 

VermittluVermittlung, Mediation, Schlichtungng, Mediation, Schlichtung

Hinweise

  • Beachten Sie, dass wir unseren Mitgliedsbetrieben nur in rechtlich beratender Funktion zur Seite stehen dürfen. Die (außer-)gerichtliche Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen ist uns aufgrund der Vorgaben des Rechtsdienstleistungsgesetzes (vgl. § 8 Abs. 1 Nr. 2 RDG) nicht gestattet.
  • Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre zuständige Innung oder Kreishandwerkerschaft. Diese sind zudem – im Gegensatz zur Handwerkskammer – befugt, Mahn- und Inkassostellen einzurichten, um Inkassotätigkeiten für ihre Mitglieder durchzuführen.
  • Dienstleistungen im Bereich der Steuerberatung bieten wir nicht an. Insbesondere darf die Handwerkskammer keine Steuerberatung für den Betriebsinhaber als Privatperson oder für die Mitarbeiter des Betriebs durchführen.
  • Bei der Benennung externer Berater ist die Kammer zur Objektivität verpflichtet und darf nicht willkürlich Einzelne bevorzugen.