Rechtsgrundlagen
Handwerksordnung
Was Handwerk ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Handwerk selbständig ausüben zu dürfen, die Grundlagen der Berufsbildung im Handwerk sowie die Struktur der Organisationen des Handwerks sind im Wesentlichen im geregelt.
Danach gehört ein Gewerbe dann zum Handwerk, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in einer der Anlagen der Handwerksordnung aufgeführt ist. Man unterscheidet zwischen zulassungspflichtigen Handwerken, zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben.
Auf eine exakte Definition des Handwerks hat der Gesetzgeber jedoch verzichtet und es auch nicht wie zum Beispiel in anderen europäischen Ländern auf bestimmte Betriebsgrößen festgelegt. Das Handwerk erhält dadurch Raum, sich an wirtschaftliche und technische Entwicklungen anzupassen.
Satzung der Handwerkskammer Düsseldorf
Mit ihrer Satzung regelt die Handwerkskammer ihre innere Struktur. Sie enthält Details zu Namen, Sitz und Bezirk der Kammer, Regelungen zu Wahlen, zur Vollversammlung, zum Vorstand etc. Über eine Änderung der Satzung beschließt die Vollversammlung.
Die nachstehende Satzung wurde durch Beschluss der Vollversammlung vom 23. Juni 2020 geändert.
Compliance-Richtlinie der Handwerkskammer Düsseldorf
Aus dem gesetzlichen Auftrag und der besonderen rechtlichen Stellung der Handwerkskammer in Verbindung mit dem Angebot ergänzender Dienstleistungen und weiterer wirtschaftlicher Tätigkeiten ergibt sich für die Mitglieder der Vollversammlung, des Vorstandes und der Ausschüsse sowie für die Geschäftsführung und die Beschäftigten die Notwendigkeit zur Einhaltung spezieller Verhaltensregeln.
Die Verhaltensregeln sind ergänzend zu den für die Handwerkskammer geltenden Rechtsnormen, die Satzung, Geschäftsordnungen, Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen anzuwenden
Vergaberichtlinie der Handwerkskammer Düsseldorf
Mit ihrer Vergaberichtlinie regelt die Handwerkskammer Düsseldorf ihre internen vergaberechtlichen Bestimmungen. Sie enthält in Ergänzung zu den für die Handwerkskammer Düsseldorf bindenden gesetzlichen Regelungen, weitere Vorgaben und Ausnahmen bei ihren Vergaben und Beschaffungen. Ein Anspruch Dritter auf Einhaltung der internen Regelung besteht nicht.
Die Vergaberichtlinie wurde durch Beschluss des Vorstandes vom 12. Mai 2021 beschlossen.
Beiträge und Gebühren
Zur Deckung der durch die Errichtung und Tätigkeit der Handwerkskammer entstehenden Kosten wird ein jährlicher Handwerkskammerbeitrag von den Inhabern der Mitgliedsbetriebe erhoben.
Die Gebühren sind in einer eigenen Ordnung zusammengefasst. Im Gebührentarif informieren wir Sie zu unseren Leistungen, abseits vom kostenlosen Service für Mitgliedsbetriebe.
Die Beitrags- und die Gebührenordnungen wurden von der Vollversammlung der Handwerkskammer beschlossen und durch das Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt.
Sachverständigenordnung (SVO)
Bei der Handwerkskammer Düsseldorf sind rund 400 handwerkliche Sachverständige vereidigt, die bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Handwerkern die Rolle eines "Helfers der Richter" übernehmen.
Amtliche Bekanntmachungen
Die Bekanntmachungen der Handwerkskammer Düsseldorf finden Sie in der Rubrik:
Ansprechpartner
Stv. Hauptgeschäftsführer
Tel. 0211 8795-510
Fax 0211 8795-95510
Abteilungsleiter
Tel. 0211 8795-514
Fax 0211 8795-95514