Ehrungen & Urkunden
Ein Meister-, Arbeits- oder Betriebsjubiläum ist mit Recht ein Ereignis, auf das Inhaberinnen, Inhaber und Beschäftigte stolz sein können. Hier bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ehrenurkunden zu beantragen.
Meisterjubiläum
Zum Silbernen Meisterjubiläum - 25 Jahre nach der Meisterprüfung - gibt es seit 2005 den Silbernen Meisterbrief (von daher können wir nur Urkunden für Prüflinge ab dem Prüfungsjahr 1980 und folgende ausgeben). Zum Goldenen Meisterjubiläum - 50 Jahre nach der Prüfung - gibt es den Goldenen Meisterbrief, zum 60. Meisterjubiläum den Diamantenen, zum 65. den Eisernen und seit Anfang 2023 zum 70. Meisterjubiläum den Ehernen Meisterbrief.
Diese Urkunden werden an Prüflinge unserer Kammer - unabhängig vom aktuellen Wohnort und vom beruflichen Status (selbstständig, angestellt, nicht mehr aktiv) - verliehen. Sollten Sie als Inhaber/in oder Geschäftsführer/in eines Betriebes aus unserem Bezirk Ihre Prüfung vor einer anderen Kammer abgelegt haben, wenden Sie sich bitte zunächst an diese Kammer. Für den Fall, dass die Statuten dieser Kammer Ihre Auszeichnung nicht vorsehen, stellen wir Ihnen die Urkunde zum Meisterjubiläum gerne ersatzweise aus. Wenn Sie ein Meisterjubiläum feiern, wenden Sie sich an Ihre Kreishandwerkerschaft oder füllen Sie den Online-Antrag aus.
Wir schicken Ihnen die Urkunde kostenlos und zeitnah zum Jubiläum zu.
Online-Antrag auf Ausstellung einer Urkunde zum Meisterjubiläum
Betriebsjubiläum
Zum 25., 40., 50., 75., 100. Betriebsjubiläum sowie alle weiteren 25 Jahre gibt es eine Urkunde. Für die Überreichung findet sich gerade bei älteren Betrieben stets ein würdiger Rahmen. Inhaber/innen oder Geschäftsführer/innen von Handwerksbetrieben im Kammerbezirk können sich an ihre Innung bzw. Kreishandwerkerschaft wenden oder den Online-Antrag ausfüllen.
Wir schicken die Urkunde kostenlos und zeitnah zum Jubiläum zu.
Online-Antrag auf Ausstellung einer Urkunde zum Betriebsjubiläum
Arbeitnehmerjubiläum
Arbeitnehmende in Handwerksbetrieben erhalten anlässlich ihrer
- 25-jährigen Betriebszugehörigkeit die Bronzene Medaille
- 40-jährigen Betriebszugehörigkeit die Silberne Medaille
- 50-jahrigen Betriebszugehörigkeit das Goldene Ehrenzeichen
Zu allen o.g. Auszeichnungen wird eine Urkunde ausgestellt.
Die Bronzene und Silberne Medaille samt zugehöriger Urkunde senden wir Ihnen kostenlos zu. Das Goldene Ehrenzeichen als höchste Regelauszeichnung der Handwerkskammer Düsseldorf wird grundsätzlich nach Terminabsprache von einem Mitglied unseres Präsidiums verliehen.
Bitte beachten Sie, dass die Auszeichnung nur durch den Betrieb/Arbeitgeber beantragt werden kann. Nutzen Sie dafür bitte den Online-Antrag.
Online-Antrag auf Ausstellung einer Urkunde zum Arbeitnehmerjubiläum
Auszeichnungen für besondere Verdienste
Auf Antrag, zum Beispiel der Innungen bzw. Kreishandwerkerschaften, verleiht der Medaillenausschuss der Handwerkskammer Düsseldorf Auszeichnungen an Personen, die sich besondere Verdienste um das Handwerk erworben haben: Verdiente Ehrenamtsträgerinnen und -träger (Mitglieder der Vorstände von Innungen, Obermeisterinnen und Obermeister, Lehrlingswarte, Mitglieder der Gesellenprüfungsausschüsse u.ä.).
Ausgezeichnet werden auch Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die sich in besonderer Weise um die Belange des Handwerks verdient gemacht haben. Verliehen wird eine Medaille und eine Ehrennadel mit einer Urkunde.
Ansprechpartnerin
Sachbearbeiterin
Tel. 0211 8795-162
Fax 0211 8795-95162