RechtsberatungBau- und Vergaberecht
Unser Beratungsangebot
Das private Baurecht ist für viele Handwerksbetriebe eine zentrale Rechtsmaterie. Es regelt das Vertragsverhältnis zwischen Bauherren, Architekten, Ingenieuren, Bau- und deren Subunternehmern. Wichtige Normen finden sich vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der – gesondert zu vereinbarenden – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B).
Das Vergaberecht legt fest, wie öffentliche Auftraggeber (z. B. Kommunen) Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge vergeben müssen. Ziel ist es, Transparenz, Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit sicherzustellen. Es gibt eine Vielzahl von Vergabeverfahren, die sich in teils komplexen Regulierungsregimen wiederfinden (GWB, VgV, UVgO, (EU) VOB/A).
Wir können Sie insbesondere zu folgenden Themen beraten:
- Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von Bauverträgen
- Rechte und Pflichten bei Baumängeln, Fristen und Ansprüche auf Nachbesserung, Minderung oder Schadensersatz
- Handhabung von Verzögerungen, Behinderungen und Bedenken im Baualltag
- Umgang mit Leistungsänderungen, Mehrkosten und Vergütungsansprüchen
- Anforderungen an Abnahme und Schlussrechnung
- Unterstützung bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen sowie Identifizierung Einordnung der einschlägigen Verfahrensvorschriften
Handreichungen, Muster und weiterführende Informationen
Hilfreiche Musterdokumente für die Verwendung im Baualltag – wie z. B. ein Abnahmeprotokoll oder eine Behinderungsanzeige nach der VOB/B unter:
Westdeutscher Handwerkskammertag (WHKT)
Bei Fragen mit Bezug zum öffentlichen Baurecht – z. B. zur Standortplanung oder der Genehmigung von Bauvorhaben – können Ihnen unsere Betriebsberaterinnen und -berater weiterhelfen. Weiterführende Informationen finden Sie unter:
Standort