
Für HandwerkskundenWenn der Handwerker oder die Handwerkerin kommt
Täglich erledigen Tausende von Handwerksbetrieben ihre Aufträge zur vollsten Zufriedenheit ihrer Kundschaft. Hier fassen wir zusammen, worauf es vor, während und nach dem Auftrag ankommt.
Tipps für eine gute Zusammenarbeit
- Wenden Sie sich immer an einen Meisterbetrieb. Im Zweifelsfall fragen Sie bei der Handwerkskammer nach (Tel.: 0211 8795-550), ob es sich um einen eingetragenen Fachbetrieb handelt.
- Bei größeren Aufträgen: Holen Sie einen oder mehrere (schriftliche) Kostenvoranschläge ein. Das sind unverbindliche fachmännische Berechnungen der voraussichtlichen Kosten.
- Wenn es nach Art und Durchführung des zu vergebenden Auftrages möglich ist, vereinbaren Sie, dass der Kostenvoranschlag verbindlich sein soll. Ein solcher Festpreis kann nicht überschritten werden.
- Bei der Vergabe, insbesondere von Reparaturaufträgen, beachten Sie bitte, dass auch die An- und Abfahrtzeiten berechnet werden. Suchen Sie sich deshalb einen Betrieb in Ihrer Nähe. Fragen Sie nach, in welcher Höhe Kosten für An- und Abfahrt entstehen.
- Bezeichnen Sie bei Reparaturen möglichst genau den Fehler/Schaden, der behoben werden soll. Erteilen Sie einen klaren, schriftlichen Auftrag erteilen.
Vereinbaren Sie bei Reparaturaufträgen auf dem Auftragsformular eine finanzielle Höchstgrenze und einen vertretbaren Fertigstellungstermin. - Geben Sie dem Handwerksbetrieb Ihre Telefonnummer und Adresse an. Verlangen Sie, dass man Sie bei Verzögerungen, Entdecken zusätzlicher Mängel und bei Überschreitungen der gesetzten finanziellen Höchstgrenze rechtzeitig benachrichtigt.
- Nach ordnungsgemäßer Durchführung des Auftrages müssen Sie die Rechnung prompt bezahlen. Ohne vertragliche Vereinbarung mit dem Handwerker dürfen von dem Rechnungsbetrag keine Skontoabzüge vorgenommen werden.
- Wenn Reklamationen auftreten, sprechen Sie zuerst mit Ihrem Handwerksbetrieb. Können Sie auf diesem Wege Unstimmigkeiten nicht bereinigen, rufen Sie vor Einschaltung des Gerichts eine Schieds- oder Schlichtungsstelle an oder bitten Sie die Handwerkskammer um Vermittlung; unabhängige Sachverständige können ebenfalls helfen.
Vermittlungsstelle der Handwerkskammer
Bei Problemen zwischen Kunde und Handwerksbetrieb kann - sofern beide Seiten dazu bereit sind - unser Vermittlungsverfahren weiterhelfen. Bitte beachten Sie, dass wir kein Schieds-, Mediations- oder Schlichtungsverfahren anbieten.
Zur Durchführung benötigen wir von Ihnen ein Schreiben, in dem Sie uns den Sachverhalt schildern und einen konstruktiven Vorschlag zur Lösung des Problems machen. Eine Kopie dieses Schreibens wird von uns mit der Bitte um Stellungnahme an den Handwerksbetrieb weitergeleitet. Uns ist es jedoch nicht möglich, Druck auf den jeweiligen Handwerksbetrieb auszuüben, sollte dieser eine Vermittlung ablehnen.
Rechtsauskünfte für Kunden und Verbraucherinnen bzw. Verbraucher
Dies ist Aufgabe der Verbraucherschutzverbände und Rechtsanwälte. Sie können sich beispielsweise an die jeweilige Verbraucherberatungsstelle in Ihrer Region wenden.
www.verbraucherzentrale.nrw