AusbildungFahrtkosten
- Die Fahrtkosten für die Strecke zwischen der Wohnung des Auszubildenden und der betrieblichen Ausbildungsstätte muss der bzw. die Auszubildende selber tragen.
- Das Gleiche gilt für Fahrten zur Berufsschule, es sei denn, der Ausbildende weist den oder die Auszubildenden an, eine andere Berufsschule zu besuchen. In diesem Fall werden die entstandenen Mehrkosten ersetzt.
- Die Fahrtkosten zur ÜBL muss der bzw. die Ausbildende übernehmen.
- Der oder die Ausbildende hat die Fahrtkosten, die dem Auszubildenden im Rahmen der Zwischenprüfung entstehen, zu erstatten, da es sich um eine Ausbildungsveranstaltung handelt. Die Fahrtkosten der Gesellen- und Abschlussprüfung trägt der bzw. die Auszubildende selbst.