Betrieblicher Umweltschutz

Ihr Handwerksbetrieb ist gesetzlichen Vorschriften ausgesetzt, die sich häufig verändern oder durch neues Umweltrecht ergänzt werden. Oftmals entstehen in Auseinandersetzungen mit Behörden und Nachbarn schwer lösbare Situationen. Eine umweltgerechte Betriebsführung ist gesetzlich geregelt und wird behördlich überwacht. Auch erwarten viele Kunden einen 'rundum sauberen' Betrieb. Dies gilt sowohl für Privat- als auch für industrielle und gewerbliche Kunden.

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Für gewerbliche Verwender bis August 2023!Sicherer Umgang mit Diisocyanaten - Schulungspflicht

Insbesondere die Anwender von Montageschäumen (PU-Bauschäumen) sowie von bestimmten Kleb- und Dichtstoffen müssen bis zum 24. August 2023 besondere, neu geregelte Schulungsnachweise vorweisen können.

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Betrifft alle HandwerksbetriebeGewerbeabfallverordnung

Die Abfallverordnung regelt den Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen sowie gewerblichen Siedlungsabfällen.

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