Die Schulung/Prüfung muss alle 36 Monate aktualisiert werden.AU Abgasuntersuchung

 Termine, Gebühren und Anmeldung
 

Ziele:

  • Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 47a schreibt regelmäßige Untersuchungen des Abgasverhaltens der im Straßenverkehr befindlichen Fahrzeuge (Abgasuntersuchung AU) vor. Diese Untersuchungen an Fahrzeugen mit Fremd- oder Kompressionszündungsmotoren sind in der Anlage VIII a (§47a) geregelt. Kfz-Betriebe, die die Anerkennung zur Durchführung von AU-Untersuchungen anstreben, müssen die von ihm eingesetzten Fachkräfte schulen lassen.
  • Fachkräfte sind die verantwortlichen Personen (unterschriftsberechtigt) mit entsprechender Meisterprüfung und je nach Betriebsgröße Kfz-Geselleninnen/-gesellen, die jedoch keine Unterschriftsberechtigung haben. Die Schulung/Prüfung, der mit der AU-Prüfung beauftragten Fachkräfte muss alle 36 Monate aktualisiert werden.

Zielgruppe:
Meisterinnen und Meister, Gesellen und Gesellinnen des Kfz-Handwerks

Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung:

  • Der AU-Betrieb ist in der Handwerksrolle als Kfz-Techniker-Meisterbetrieb eingetragen.
  • Der/die AU-Verantwortliche ist fachlich und persönlich geeignet.
  • Die zur AU erforderlichen Prüf- und Messgeräte, sowie ein entsprechender Prüfraum stehen zur Verfügung
  • Die erforderlichen Sachkenntnisse (alle 36 Monate Wiederholungsschulung mit Prüfung) werden durch das AU-Zertifikat dokumentiert.

Inhalte:
Anhand von frühzeitig (ca. 4 - 6 Wochen vor Schulungsbeginn) zugesandten Lehrgangsunterlagen bereiten Sie sich im Selbststudium auf den Prüfungslehrgang vor.

  • Bedeutung der amtlichen Prüfung
  • Fahrzeugidentifizierung bezüglich Fahrzeuggruppen
  • Spezielle technische Merkmale und Sachverhalte (Erstteilnehmende)
  • Zusammenhänge zwischen Technik und Schadstoffemissionen
  • Ziele, Umfang und Funktion der On-Board-Diagnose (OBD)
  • Bedeutung, Verantwortung und Aufgabenbereich des AU-Beauftragten (AUB) zur Qualitätssicherung
  • Durchführung der Abgasuntersuchung

Abschluss:
Sie erhalten nach bestandener Prüfung das Zertifikat und die Teilnahmebescheinigung der TAK (Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes GmbH) und der Akademie der Handwerkskammer Düsseldorf.

Ort:
Akademie der Handwerkskammer Düsseldorf

Infocenter Bildungsberaterinnen HWK Düsseldorf

Akademie Infocenter

Georg-Schulhoff-Platz 1

40221 Düsseldorf

Tel. 0211 8795-423, -424

Fax 0211 8795-422

infocenter--at--hwk-duesseldorf.de