
ExistenzgründungFörderungen
Tipp:
- Beantragen Sie Fördermittel und zinsgünstige Kredite vor der Gründung!
- Nutzen Sie die kostenfreie Gründungsberatung Ihrer Handwerkskammer!
Darlehen und Bürgschaften
Öffentliche Gründungsdarlehen
Wenn Sie wenig Eigenkapital haben, aber einen Kredit brauchen, können Sie Unterstützung bei der KfW-Bank, NRW.Bank sowie der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW und Bürgschaftsbank NRW erhalten. Mit diesen Programmen ist meist eine Reduzierung des Haftungsrisikos für die Hausbank verbunden, so dass Sie dort keine weitere Sicherheit mehr stellen müssen. Weitere Vorteile:
- Tilgung beginnt oft erst 1 bis 3 Jahre nach der Gründung
- Zins i.d.R. niedriger als marktüblich
- Ggf. Sonderkonditionen bei der Rückzahlung.
Bürgschaften
Die Bürgschaftsbank NRW ist eine Förderbank, die Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer in Nordrhein-Westfalen gegenüber Kreditinstituten übernimmt. Falls Sie die Finanzierung Ihres Vorhabens nicht ausreichend besichern können, haben Sie die Möglichkeit bei der Bürgschaftsbank einen Antrag auf Ausfallbürgschaft zu stellen. Auch zu dieser Fördermöglichkeit beraten wir Sie gerne.
Förderung für Arbeitslose
Unter bestimmten Bedingungen erhalten Sie von der Agentur für Arbeit Gründungshilfen. Wer Arbeitslosengeld I erhält, kann von der Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss beantragen. Wer Arbeitslosengeld II bekommt, kann einen Antrag auf das sogenannte Einstiegsgeld stellen.
Wenden Sie sich als Gründerin oder Gründer im Handwerk immer gerne an die Beraterinnen und Berater Ihrer Handwerkskammer. Die Beratung ist kostenfrei.