Die Biozidverordnung 2013 - Neuerungen und Informationsportale
Im Mai 2012 wurde die europäische Biozid-Verordnung Nr. 528/2012 verabschiedet. Ab September 2013 ist sie bindend. Inhaltlich regelt sie das europaweite Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten. Unter die Biozidprodukte fallen Desinfektions-, Schädlingsbekämpfungs- und Holzschutzmittel sowie mit der neuen Verordnung auch Nanomaterialien. Enthält ein Produkt zum Beispiel Nanomaterialien, so müssen sie entsprechend gekennzeichnet sein. Zudem sind die Risiken für die Umwelt gesondert zu betrachten. Auch behandelte Ware unterliegt der Kennzeichnungspflicht. Die Behandlung darf zudem ausschließlich mit genehmigten Wirkstoffen erfolgen. Eine entsprechende Liste wird demnächst öffentlich zugänglich sein.
Auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sind alle relevanten Rechtstexte rund um die Biozidverordnung gebündelt abrufbar. Nicht mehr erlaubt ist der Einsatz von krebserzeugenden, erbschädigenden, fortpflanzungstoxischen und hormonell wirkenden Stoffen sowie Bioziden, die negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und das Ökosystem haben, wie z. B. Stoffe, die sich in Gewässern oder im Boden anreichern. In diesem Falle sollten die Wirkstoffe substituiert werden.
Das deutsche Biozid-Portal
Das Umweltbundesamt hat im Rahmen der Zulassung biozid wirkender Produkte mit dem Biozid-Portal ein Informationsinstrument für Verbraucher aufgebaut, das nicht nur Verbrauchern sondern auch Interessierten aus Forschung und Handwerk wertvolle Hintergrundinformationen im Zusammenhang mit Chemikalien zur Abtötung von Mikroorganismen und Schädlingen bietet. Auf dem deutschen Markt sind derzeit etwa 20.000 verschiedene Biozid-Produkte erhältlich. Das Portal gibt eine erste Orientierungshilfe im „Produktdschungel“ und konkrete Hinweise zu Risiken im Umgang mit Bioziden. Auch Alternativprodukte und vorbeugende Maßnahmen werden vorgestellt.
Das Umweltbundesamt selbst bewertet die Wirkungen von Bioziden auf die Umwelt und entwickelt Maßnahmen zur Risikominimierung sowie zu nachhaltigen Konzepten.
Das österreichische Biozid-Portal
Das Umweltbundesamt und Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) in Österreich bietet mit dem Biozid-Portal die Möglichkeit, nach bestimmten Begriffen und gesetzlichen Regelungen zu suchen sowie eine Liste zugelassener bzw. registrierter Biozid-Produkte am österreichischen Markt. Auch die Bewertungskriterien für eine Zulassung werden eingehend und verständlich vorgestellt. Sie richtet sich aber nicht nur an Produktehersteller sondern durch die anschauliche Darstellung der Thematik auch an Verbraucher und gewerbliche Anwender.