Asbestsachkundige nach TRGS 519 müssen alle 6 Jahre Ihr Wissen auffrischen.Asbest - Eintägiger Auffrischungslehrgang für Sachkundige nach TRGS 519, Anlage 5
Termine, Gebühren und Anmeldung
Ziele:
Durch die Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der neuen TRGS 519 (Stand 2015) wird eine eintägige staatlich anerkannte Fortbildung für alle Asbest-Sachkundigen notwendig. Diese Fortbildungslehrgänge werden auf Grundlage der Anlage 5 der neuen TRGS 519 durchgeführt.
Gefordert ist eine eintägige Schulung, die innerhalb von sechs Jahren absolviert werden muss. Wer also am 01. Januar 2011 einen Sachkundelehrgang absolviert hat, muss bis zum 01. Januar 2017 einen Lehrgang nach Anlage 5 besucht haben. Ansonsten ist die erworbene Sachkunde ungültig und der komplette Lehrgang muss wiederholt werden. Die 6 Jahre Gültigkeit zählen ab dem Besuch des Lehrgangs.
Unser Fortbildungslehrgang nach Anlage 5 ist bei der Bezirksregierung Düsseldorf staatlich anerkannt.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Sachkundige mit der Sachkunde nach Anlage 4 A,B und C der TRGS 519. Der Anmeldung muss eine Kopie der bereits erworbenen Sachkunde beigefügt sein.
Inhalte:
- Asbestprodukte und ihre Verwendung; Gesundheitsgefahren; Berufskrankheiten
- Aktuelles aus dem Vorschriften- und Regelwerk
- Organisatorische, vorbereitende Maßnahmen
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Baustelleneinrichtung
- Arbeitsverfahren; Verfahren mit geringer Exposition
- Hinweise zur Entsorgung
Abschluss:
Die erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar wird mit einem Zertifikat bescheinigt.
Ort:
Oberhausen
Dauer:
Tagesseminar: 9:00 bis 16:30 Uhr
Gebühren:
250,- EUR
Teilnehmer:
maximal 20 Teilnehmer
Anmeldung:
Zur Anmeldung per E-Mail, Fax oder Post nutzen Sie bitte das angehängte pdf-Dokument.
Beachten Sie bitte auch den Hinweis zur Anmeldung.