Der Umgang mit Asbest ist verboten!Asbest - Erwerb der Sachkunde nach der TRGS 519, Anlage 4C
Termine, Gebühren, Anmeldung
Ziele:
In den gesamten Bau- und Ausbaugewerken, im Maler- und Lackierer-, Dachdecker-, Glaser- und SHK-Handwerk ist der Kontakt mit asbesthaltigen Materialien nicht zu vermeiden. Bei Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien fordert der Gesetzgeber in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) seit 1991 einen Nachweis über die entsprechende Sachkunde im Umgang mit Asbest. Bei Zuwiderhandlung muss mit schwerwiegenden zivil- und strafrechtlichen Folgen gerechnet werden.
Zum Erwerb der Sachkunde für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten (Anlage 4A) sowie Arbeiten geringen Umfangs (Anlage 4B) an Asbestprodukten bieten wir diesen behördlich anerkannten Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 4C an. Dieser integrierte Lehrgang beinhaltet die Sachkunde nach Anlage 4A und 4B der TRGS 519.
Zielgruppe:
Der Lehrgang richtet sich an Meister/innen und erfahrene Führungskräfte der Bau- und Ausbaugewerke, des Maler- und Lackierer-, Dachdecker-, Glaser- und SHK-Handwerks.
Inhalte:
- Verwendung von Asbest
- Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest und Asbestzement
- Personelle Anforderungen
- Sicherheitstechnische Maßnahmen
- Baustelleneinrichtung, Arbeitsgeräte
- Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
- Abfallaufnahme und –entsorgung
Abschluss:
Das Seminar schließt mit einer Sachkundeprüfung vor der Bezirksregierung ab, auf die Sie gründlich vorbereitet werden. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, das Ihre Sachkunde für den Umgang mit Asbest bescheinigt.
Ort:
Handwerkszentrum Ruhr, Oberhausen
Dauer:
2,5-tägiges Seminar
09:00 – 16:30 Uhr (Tag 1 und 2)
09:00 – ca. 13:00 Uhr (Tag 3)
Gebühren:
500,- EUR
Teilnehmer:
maximal 20 Teilnehmer
Anmeldung:
Zur Anmeldung per E-Mail, Fax oder Post nutzen Sie bitte das angehängte pdf-Dokument.
Beachten Sie bitte auch den Hinweis zur Anmeldung.