StipendiumBegabtenförderung Berufliche Bildung
Berufliche Talente gibt es auch in Betrieben.
Begabte junge Menschen gibt es nicht nur an Hochschulen. Dort werden sie bereits seit langem finanziell gefördert. Aber auch wer die Lehre besonders gut abschließt, kann sich jeweils bis zum 15. Februar und 15. August um ein Weiterbildungsstipendium bewerben.
Besondere Befähigung zeigt sich in der Berufspraxis zwar anders als bei wissenschaftlicher Arbeit, sie verdient aber ebenso Anerkennung und Förderung.
Das Programm "Begabtenförderung Berufliche Bildung" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung richtet sich an engagierte junge Fachkräfte, die sich nach ihrer Ausbildung weiter qualifizieren möchten. Gefördert werden auch Meisterschulkurse.
Fragen & Antworten zum Stipendium
Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung kommen für eine Förderung in Frage,
- wenn sie ihre Berufsabschlussprüfung mit besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder 87 Punkte) bestanden haben
- oder besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen haben
- oder von einem Betrieb oder der Berufsschule begründet vorgeschlagen werden
- und bei der Aufnahme in das Förderprogramm jünger als 25 Jahre sind.
Bewerbungsfristen sind jeweils der 15. Februar und der 15. August. Eine Aufnahme erfolgt frühestens am 1. März sowie am 1. September eines jeden Jahres.
Sie erfüllen die Voraussetzungen und möchten sich für die Aufnahme bewerben?
Geben Sie Ihre persönlichen Daten in dieses Formular ein.
- die Vorbereitung auf Prüfungen, z. B. Lehrgänge der Meisterschule zur Vorbereitung auf Meister- und spezifische Fortbildungsprüfungen, und die Prüfungen,
- fachbezogene Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen,
- berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit des Stipendiaten fachlich aufbauen, unter der Voraussetzung eines Beschäftigungsnachweises mit einer Wochenarbeitszeit von 15 Std.
Die Fördersumme beträgt maximal 8.700 Euro. Es können Zuschüsse von jährlich bis zu 2.700 Euro für die Finanzierung anspruchsvoller Weiterbildung gezahlt werden. Die Stipendiaten tragen einen Eigenanteil von 10 % pro Maßnahme. Die maximale Förderdauer liegt bei drei Jahren.
Kosten im Rahmen von Prüfungen
Prüfungsgebühren, Materialkosten für die Prüfung, Fahrten zur Prüfung sowie durch die Prüfung notwendig gewordene Übernachtungen werden gefördert.
IT-Bonus
Stipendiaten können in ihrem ersten Förderjahr zusammen mit einer Weiterbildung einen Zuschuss zum Erwerb eines Computers in Höhe von 250 Euro beantragen. Der IT-Bonus wird nur für Geräte gewährt, die im ersten Förderjahr vor oder während der beantragten Weiterbildung angeschafft wurden. Vor Aufnahme ins Förderprogramm oder nach Abschluss der Weiterbildung gekaufte Geräte sind daher nicht zuschussfähig. Es ist nicht erforderlich, dass bei der beantragten Weiterbildung ein Computer als notwendiges Arbeitsmittel aufgeführt ist.
Der IT-Bonus wird nur für Computer mit den üblichen Office- und Textverarbeitungs-Programmen gezahlt. Die Geräte müssen mindestens über eine Bildschirmdiagonale von 12″ verfügen. Förderfähig sind daher DeskTop-PCs, Notebooks, Convertibles und Tablets, sofern sie über eine Tastatur (nicht Bildschirmtastatur) verfügen. Nicht förderfähig sind dagegen Peripheriegeräte und PC-Zubehör wie Drucker, Monitore (z. B. als Nachkauf), Smartphones, externe Festplatten o. ä.
Die Bewerbungsfristen enden jeweils am 15. Februar und am 15. August. Eine Aufnahme erfolgt frühestens am 1. März sowie am 1. September eines jeden Jahres. Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllen, geben Sie bitte Ihre persönlichen Daten in folgendes Formular ein. Sie werden anschließend für das Bewerber-Tool freigeschaltet.