StandortpolitikRegionalplan Düsseldorf
Plangebiet
Der Regionalplan Düsseldorf ist seit April 2018 in Kraft.
Sein Geltungsbereich erstreckt sich auf den Regierungsbezirk Düsseldorf abzüglich der Städte Duisburg, Mülheim an der Ruhr, Essen, Oberhausen und der Kommunen des Kreises Wesel, die zur Planungsregion des Regionalverbands Ruhr (RVR) gehören.
Bedeutung
Der Regionalplan setzt die Leitplanken der künftigen Entwicklung der Region für etwa zwei Jahrzehnte. Er bildet die Brücke zwischen dem Landesentwicklungsplan und der kommunalen Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne). Der Regionalplan konkretisiert die landesplanerischen Vorgaben der Raumnutzung für die Planregion und schafft verbindliche Vorgaben für die kommunale Bauleitplanung. Damit sind auch wirtschaftliche Anliegen direkt betroffen, zum Beispiel wenn der Regionalplan Aussagen zu Industrie- und Gewerbeflächen, großflächigem Einzelhandel, Verkehr, Logistik, Rohstoffsicherung und Energieversorgung trifft.
Mitwirkung der Handwerkskammer Düsseldorf an der Planerstellung
Um Einfluss auf den Diskussionsprozess zu nehmen, haben die Handwerkskammer Düsseldorf und die vier Industrie- und Handelskammern der Planregion bereits 2011 in einem gemeinsam erarbeiteten „Fachbeitrag der Wirtschaft zum Regionalplan im Regierungsbezirk Düsseldorf“ ihre Erwartungen gegenüber der Bezirksplanungsbehörde in die Diskussion eingebracht. Im weiteren Verlauf haben die Kammern auf den Erarbeitungsprozess unter anderem durch gemeinsame Stellungnahmen inhaltlich eingewirkt:
- August 2011: Fachbeitrag der Wirtschaft zum Regionalplan im Regierungsbezirk Düsseldorf
- März 2012: Stellungnahme zum Leitlinienentwurf der Bezirksregierung Düsseldorf
- Februar 2015: Stellungnahme zum ersten Entwurf des Regionalplans Düsseldorf
- Oktober 2016: Stellungnahme zum zweiten Entwurf des Regionalplans Düsseldorf
Zahlreiche Anregungen der Kammern haben Eingang in den neuen Regionalplan gefunden, so etwa verbindliche Regelungen, die bestehende und künftige Gewerbe- und Industriestandorte vor heranrückender Wohnbebauung schützen, gesicherte Entwicklungspotentiale für Gewerbe in einem Umfang von rd. 3.200 ha und umfangreiche Festlegungen für neue Siedlungsbereiche. Auch die interkommunale und regionale Zusammenarbeit von Kommunen wird gestärkt. Das ist insbesondere für jene Kommunen notwendig, in denen (wie z. B. in Düsseldorf oder dem bergischen Städtedreieck) Wohn- und Gewerbeflächen nicht mehr in ausreichendem Maß vorhanden sind.
Beteiligung der Handwerkskammer Düsseldorf an Regionalplanänderungsverfahren
Der Regionalplan ist nicht in Stein gemeißelt, sondern kann unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden. Diese Regionalplanänderungsverfahren unterliegen einem gesetzlich geregelten Verfahren, das die Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen vorsieht. Die Handwerkskammer Düsseldorf nimmt im Rahmen dieser Beteiligungsverfahren die Interessen ihrer Betriebe wahr.