Ausschnitt von Bauleitplänen
HWK Düsseldorf

Laufende Planungen der StädteBauleitplanung und weitere Beteiligungen

Handwerk und Bauleitplanung

  • Die Kommune gibt Handwerkern über ihre Bauleitpläne vor, wie Grundstücke genutzt werden dürfen. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan.
  • Im Flächennutzungsplan wird grundlegend die Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet dargestellt. Seine Darstellungen sind für Behörden verbindlich, aber nicht für den einzelnen Eigentümer.
  • Der Bebauungsplan regelt die bauliche Nutzung kleinräumig und parzellenscharf. Er setzt z. B. Gewerbe-, Misch- oder Wohngebiete fest. Abhängig von der jeweiligen Gebietskategorie sind bestimmte Gewerke im jeweiligen Planbereich zulässig oder nicht. Darüber hinaus wird z. B. auch festgelegt, wo und wie hoch auf dem Grundstück gebaut werden darf. Der Bebauungsplan ist im Gegensatz zum Flächennutzungsplan auch für Privatpersonen und Unternehmen rechtsverbindlich.

Ist mein Unternehmen betroffen?

  • Pläne können geändert werden. Das kann Folgen für Ihr Unternehmen haben. Wird der vorhandene Handwerksbetrieb bei Plan- und Baugenehmigungsverfahren nicht berücksichtigt, muss er ggf. mit Einschränkungen rechnen (z. B. Verhinderung von Betriebserweiterungen, Untersagung von Tätigkeiten im Außenbereich) oder schlimmstenfalls den Betrieb verlagern. Das ist teuer, kann den Unternehmenswert mindern und zu Problemen bei der Betriebsnachfolge führen.
  • Ein „Recht des Älteren“ am Standort gibt es nicht.

Wie kann ich die Interessen meines Betriebes vertreten?

  • Halten Sie sich über die Planungen Ihrer Gemeinde auf dem Laufenden! Die Planverfahren werden auf der Webseite Ihrer Kommune und im Amtsblatt veröffentlicht. Bei allen Planverfahren gibt es Öffentlichkeitsbeteiligungen. Wenn Sie betroffen sind, können und sollten Sie die Gelegenheit nutzen und innerhalb der vorgegebenen Frist (in der Regel ein Monat) eine Stellungnahme abgegeben.
  • Die Kammer unterstützt Sie auf Wunsch im Rahmen ihrer kostenfreien Standortberatung. Sprechen Sie uns auch an, wenn Sie o. g. Zeitfenster verpasst haben sollten!
  • Folgt eine Kommune Ihren Anregungen nicht, können Sie gemeinsam mit Ihrem Rechtsbeistand innerhalb der gesetzlichen Fristen gegen den Bebauungsplan Klage einreichen. Wehren Sie sich nicht gegen einen Bebauungsplan, akzeptieren Sie diesen stillschweigend.

Was macht die Handwerkskammer für die Betriebe?

  • Die Handwerkskammer Düsseldorf muss als Träger öffentlicher Belange (TÖB) von den Kommunen zu den Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanänderungen gehört werden. Wir prüfen, ob Sie mit negativen Auswirkungen auf Ihren Betrieb zu rechnen haben, informieren Sie dann umgehend und unterstützen Sie auf Wunsch bei Ihrer Stellungnahme. Parallel geben wir auch als Kammer einer Stellungnahme ab.
  • Oftmals erfahren Sie früher von Planungen als wir, weil die Kommune oder ein Lärmgutachter an Sie herantritt. Informieren Sie uns so früh wie möglich über Sie potentiell betreffende Planungen! Je früher wir Ihre Interessen in den Planungsprozess einbringen, desto größer sind die Chancen, dass wir gemeinsam eine Lösung finden können.
  • Hinweis: Nicht jedes Bauvorhaben benötigt einen Bebauungsplan. Oftmals kann direkt ein Bauantrag gestellt werden. Hier haben Sie einen Monat ab Erteilung der Genehmigung Zeit, ggf. gemeinsam mit Ihrem Rechtsbeistand, einen begründeten Widerspruch einzulegen. Die Handwerkskammer wird an diesen Verfahren NICHT beteiligt und kann die Betriebe daher nicht benachrichtigen.

Die aktuell im Kammerbezirk der Handwerkskammer Düsseldorf laufenden Planverfahren haben wir für Sie zusammengestellt. Unter dem jeweiligen Link können Sie sich in der Regel auch die Planunterlagen runterladen. Sollten ein Sie betreffendes Verfahren nicht in der Liste aufgeführt sein, sprechen Sie uns an!

Bauleitpläne

Gemeinde Alpen

  • Bebauungsplan Nr. 61, 3. vereinfachte Änderung, "Bahnhofstraße".
    Öffentliche Auslegung: 17.06. bis 14.07.2024

Gemeinde Bedburg-Hau

Gemeinde Brüggen

  • Bebauungsplan Brü/15D "Gewerbegebiet Weihersfeld".
    Öffentliche Auslegung: 17.05. bis 19.07.2024

Stadt Dinslaken

Stadt Dormagen

Stadt Duisburg

  • Flächennutzungsplanentwurf, 2. Offenlage
    Öffentliche Auslegung: 01.07. bis 29.07.2024

Stadt Düsseldorf

  • Bebauungsplanentwurf 01/009, B-Plan "Südlich An der Piwipp".
    Öffentliche Auslegung: 24.06. bis 24.07.2024
  • Flächennutzungsplanentwurf 178, "Südlich An der Piwipp".
    Öffentliche Auslegung: 24.06. bis 24.07.2024

Stadt Emmerich

  • Bebauungsplanverfahren EL 17/1, "Klosterstraße".
    Öffentliche Auslegung: 24.06. bis 24.07.2024

Stadt Erkrath

Stadt Essen

Stadt Geldern

Stadt Goch

Gemeinde Grefrath

Stadt Grevenbroich

Stadt Haan

Stadt Hamminkeln

Stadt Heiligenhaus

  • Bebauungsplan Nr. 80, "nördlich PanoramaRadweg / westlich Talburgstraße".
    Öffentliche Auslegung: 11.06. bis 10.07.2024

Stadt Hilden

Gemeinde Hünxe

Gemeinde Issum

Stadt Jüchen

  • Bebauungsplan Nr. 079, "Bereich Jüchener Straße / Neuenhovener Straße", Gierath-Mitte.
    Öffentliche Auslegung: 01.07. bis 01.08.2024

Stadt Kaarst

Stadt Kalkar

Stadt Kamp-Lintfort

Stadt Kempen

Gemeinde Kerken

Stadt Kevelaer

Stadt Kleve

Stadt Korschenbroich

Gemeinde Kranenburg

Stadt Krefeld

Stadt Langenfeld

Stadt Meerbusch

  • Bebauungsplanentwurf 325, "Uerdinger Straße / Mühlenstraße", Lank-Latum.
    Öffentliche Auslegung: 20.06. bis 04.08.2024

Stadt Mettmann

Stadt Mönchengladbach

Stadt Moers

Stadt Monheim

  • Bebauungsplan 169M, "Marienkapelle".
    Öffentliche Auslegung: 25.06. bis 26.07.2024

Stadt Mülheim an der Ruhr

Stadt Nettetal

Stadt Neukirchen-Vluyn

Stadt Neuss

Gemeinde Niederkrüchten

Stadt Oberhausen

Stadt Ratingen

Stadt Rees

Stadt Remscheid

Stadt Rheinberg

Gemeinde Rheurdt

Gemeinde Rommerskirchen

Gemeinde Schermbeck

Gemeinde Schwalmtal

Stadt Solingen

Stadt Straelen

  • Bebauungsplan Nr. 28, 1. Änderung, "Geldemar Straße / Glasweg", in der Fassung der 2. Änderung.
    Öffentliche Auslegung: 10.06. bis 10.07.2024
  • Verfahren:
    Windader West „Teilstück NRW“ – Raumverträglichkeitsprüfung für die geplanten Offshore-Netzanbindungssysteme
    Beteiligungsmöglichkeit bis zum 11.07.2024
    Verfahrensunterlagen und Beteiligungsmöglichkeiten über das zentrale Beteiligungsportal des Landes NRW (Beteiligung NRW)
  • 32. Änderung des Flächennutzungsplanes "Kindergarten Broekhuysen".
    Öffentliche Auslegung: 05.07 bis 29.07.2024

Stadt Tönisvorst

Gemeinde Uedem

Stadt Velbert

  • Bebauungsplanentwurf Nr. 666.01, "Friedrich-Ebert-Straße / Dürerstraße".
    Öffentliche Auslegung: 18.06. bis 19.07.2024
  • Bebauungsplanentwurf Nr. 518, 1. Änderung, "Lehmkuhl".
    Öffentliche Auslegung: 18.06. bis 19.07.2024

Stadt Viersen

  • Bebauungsplan Nr. 148, "Freiheitsstraße / Bendstraße".
    Öffentliche Auslegung: 11.06. bis 12.07.2024
  • Bebauungsplan Nr. 1002, "Josefsring / Freiheitsstraße / Eichenstraße".
    Öffentliche Auslegung: 11.06. bis 12.07.2024
  • Verfahren:
    Windader West „Teilstück NRW“ – Raumverträglichkeitsprüfung für die geplanten Offshore-Netzanbindungssysteme
    Beteiligungsmöglichkeit bis zum 11.07.2024
    Verfahrensunterlagen und Beteiligungsmöglichkeiten über das zentrale Beteiligungsportal des Landes NRW (Beteiligung NRW)

Stadt Voerde

  • 75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Logistikpark Hafen Emmelsum".
    Öffentliche Auslegung: 27.05. bis 08.07.2024
  • Bebauungsplan-Entwurf Nr. 139 "Logistikpark Hafen Emmelsum".
    Öffentliche Auslegung: 27.05. bis 08.07.2024
  • Verfahren:
    Windader West „Teilstück NRW“ – Raumverträglichkeitsprüfung für die geplanten Offshore-Netzanbindungssysteme
    Beteiligungsmöglichkeit bis zum 11.07.2024
    Verfahrensunterlagen und Beteiligungsmöglichkeiten über das zentrale Beteiligungsportal des Landes NRW (Beteiligung NRW)

Gemeinde Wachtendonk

Gemeinde Weeze

Stadt Wesel

Stadt Willich

Stadt Wülfrath

Stadt Wuppertal

Stadt Xanten

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Festsetzung von Überschwemmungsgebieten

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