Internationaler Schweißer - DVS-IIW/EWF-Lehrgänge nach DVS-Richtlinie 1111

Die Richtlinie vereinheitlicht Ausbildung, Prüfung und Qualifizierung von Schweißern weltweit. Sie sorgt für die Überprüfung der fachkundlichen und der praktischen Kenntnisse. Die Lehrgangsmodule sind so aufgebaut, dass sie sich in einzelne, aufeinander aufbauende Ausbildungsstufen gliedern.

Die Lehrgänge

Die europäische Norm DIN EN ISO 9606 stellt ein System zur Prüfung von Schweißern bereit, um ihre Handfertigkeit für begrenzte Gültigkeitsbereiche zu beurteilen. Sie dient der Qualitätssicherung für eine bestimmte Tätigkeit, beinhaltet aber kein Programm zur Schulung und Ausbildung. Trotzdem braucht die Industrie Schweißer mit umfassenderen Fähigkeiten, um die Flexibilität in der Produktion zu erhalten. Diese Richtlinie bietet eine Kombination von umfassender fachkundlicher und praktischer Ausbildung, die ergänzt wird durch fachkundliche Prüfungen und durch Tests steigender Schwierigkeit, einschließlich Schweißerprüfungen nach DIN EN ISO 9606 . Diese Richtlinie berücksichtigt beide Aspekte und enthält Vorgaben zur praktischen und fachkundlichen Ausbildung von Kehlnaht-, Blech- und Rohrschweißern.

Die fachkundliche Ausbildung sowie das Schulungsprogramm setzen sich aus den drei Modulen A, B und C zusammen, die den drei Ausbildungsstufen zugeordnet sind. Besondere Anforderungen für jeden Schweißprozess enthalten die Module S. Besondere Anforderungen für jede/n Werkstoff (-gruppe) enthalten die Module P.

Teilnahmevoraussetzungen

Für die Teilnahme an Modul 1 werden normaler Gesundheitszustand und normale körperliche und geistige Leistungsfähigkeit vorausgesetzt. Eine Grundausbildung in der Metallbearbeitung ist zweckmäßig. Der erfolgreiche Abschluss eines Moduls berechtigt zur Teilnahme am nächsten Modul. Mit Vorkenntnissen und nachgewiesener Handfertigkeit kann das Programm auf einer höheren Ausbildungsstufe begonnen werden, vorausgesetzt der Teilnehmer weist ausreichende Fähigkeiten nach (praktisch und theoretisch), um die Teilnahmevoraussetzungen zu erfüllen.

Zugang zu Modul 2:
Nachweis der geforderten Handfertigkeit durch Bestehen der Tests aus Modul 1.

Zugang zu Modul 3:
Nachweis der geforderten Handfertigkeit durch Bestehen der vollständigen Prüfung aus Modul 2.

Zugang zu Modul 4:
Nachweis der geforderten Handfertigkeit durch Bestehen der vollständigen Prüfung aus Modul 2 und der Tests aus Modul 3.

Zugang zu Modul 5:
Nachweis der geforderten Handfertigkeit durch Bestehen der vollständigen Prüfungen aus Modul 2 und aus Modul 4.

Zugang zu Modul 6:
Nachweis der geforderten Handfertigkeit durch Bestehen der vollständigen Prüfungen aus Modul 2 und aus Modul 4 sowie der Tests aus Modul 5 (siehe auch Bild 1).

Die Handfertigkeit kann durch passende und gültige Schweißerprüfungen nach DIN EN ISO 9606 oder gleichwertige Zeugnisse nachgewiesen werden. 

Grafik mit Schulungsmodulen
SL Düssedorf

Ausbildungsprogramm

Der vollständige IIW-Lehrgang besteht aus Modulen zur praktischen Ausbildung, zum fachkundlichen Unterricht und den entsprechenden Prüfungen. Die praktische Ausbildung – Schweißen der Übungsstücke und der Prüfstücke – basiert auf den relevanten Unterrichts- und Übungsplänen dieser Richtlinie. Sie umfasst drei Ausbildungsstufen: „Kehlnahtschweißer“, „Blechschweißer“ und „Rohrschweißer“.

Die empfohlenen Anzahl an Unterrichtseinheiten in den theoretischen Modulen A bis C, P und S sowie im praktischen Teil steht für die durchschnittlich benötigte Zeit, um den geforderten Wissensstand zu erreichen. Die benötigte Zeit kann individuell variieren, je nach den Fähigkeiten des Teilnehmers. Eine Unterrichtseinheit umfasst mindestens 50 Minuten direkter Unterrichtszeit. Es ist nicht zwingend erforderlich, die genaue Reihenfolge der Themen - wie in dieser Richtlinie angegeben- einzuhalten.

Die fachkundliche Ausbildung der Teilnehmer hat die Vermittlung von Grundkenntnisse der Prozesse und des Werkstoffverhaltens sowie von Kenntnissen der einschlägigen Normen und Sicherheitsbestimmungen zum Ziel. Die Themen und Schlagwörter werden als „Inhalte“ in der Beschreibung des Moduls angegeben, zusammen mit der „Aufgabe“ und den „Lernzielen“. Nach jedem Modul wird eine theoretische Prüfung durchgeführt.
Die praktische Ausbildung, die in dieser Richtlinie empfohlen wird, vermittelt dem Teilnehmer die umfassenden Fähigkeiten, die für die praktische Arbeit in der Fertigung erforderlich sind.

Fachkundliche Ausbildung

Der vollständige fachkundliche Ausbildung des IIW Lehrgangs setzt sich aus den Modulen A bis C zusammen, ergänzt durch spezielle Module für Schweißprozesse (SG, SA, SM und ST) und Werkstoffe (PSS und PAL). Die Module A – C vermitteln das fachkundliche schweißtechnische Grundwissen.

  • Modul A-C - Schweißtechnisches Grundwissen
  • Modul SG - Zusätzliche Fachkunde für das Gasschweißen (311)
  • Modul SA - Zusätzliche Fachkunde für das Lichtbogenhandschweißen (111)
  • Modul SM - Zusätzliche Fachkunde für das MIG/MAG-Schweißen (131/135)
  • Modul ST - Zusätzliche Fachkunde für das WIG-Schweißen (141)
  • Modul PSS - Themen der zusätzlichen Fachkunde für rostfreien Stahl
  • Modul PAL - Themen der zusätzlichen Fachkunde für Aluminium

Praktische Ausbildung und Tests

Die Richtlinie bezieht sich hauptsächlich auf ferritische Stähle (Gruppen 1, 2, 3 und 11 nach CR/ISO TR 15608) und – soweit zutreffend – auf nicht rostende Stähle (Gruppen 8 und 10 nach CR/ISO TR 15608) und kann solange als Grundlage für andere Werkstoffe genommen werden, bis entsprechende Richtlinien existieren. Die Anwendung auf andere Werkstoffe als in den Übungen angegeben, kann jedoch kleine Änderungen an den Werkstücken und/oder den Schweißpositionen erforderlich machen. Solche Änderungen erfordern die grundsätzliche Zustimmung des ANB.

  • Prozess 311 (Gas) für ferritische Stähle
  • Prozess 111 (E) von ferritischen und nicht rostenden Stählen
  • Prozess 135 und 136 (MAG) für ferritische und nicht rostende Stähle
  • Prozess 141 (WIG) für ferritische und nicht rostende Stähle

Fachkundliche Ausbildung, Module A - C

Modul A enthält den fachkundlichen Unterricht für die Ausbildungsstufe „Internationaler Kehlnahtschweißer“. Der zu behandelnde Stoff und die dafür empfohlenen Unterrichtseinheiten (UE) sind:

A.1 Nutzung der Elektrizität zum Lichtbogenschweißen (2 UE)
A.2 Schweißgeräte, Zubehör (2 UE)
A.3 Arbeitssicherheit, Unfallverhütung (2 UE)
A.4 Arbeitssicherheit im Fertigungsbetrieb (2 UE)
A.5 Schweißzusätze und Hilfsstoffe (2 UE)
A.6 Arbeitstechnik beim Schweißen (1) (4 UE)
A.7 Arbeitstechnik beim Schweißen (2) (2 UE)
A.8 Methoden zur Fugenvorbereitung (2 UE)
A.9 Qualifizierung von Schweißern (2 UE)

Summe der empfohlenen Unterrichtseinheiten für Modul A: 20 UE

Modul B enthält in Ergänzung zu Modul A den fachkundlichen Unterricht für die Ausbildungsstufe „Internationaler Blechschweißer“. Der zu behandelnde Stoff und die dafür empfohlenen Unterrichtseinheiten (UE) sind:

B.1 Einführung in die Stahlkunde (2 UE)
B.2 Schweißstöße an Blechen (2 UE)
B.3 Schweißeignung von Stählen (2 UE)
B.4 Schrumpfung, Spannung, Verzug (2 UE)
B.5 Schweißnahtunregelmäßigkeiten (2 UE)
B.6 Überblick über die Schmelzschweißprozesse (2 UE)
B.7 Arbeitssicherheit auf der Baustelle (2 UE)
B.8 Schweißnahtprüfung (2 UE)
B.9 Qualitätssicherung beim Schweißen (QS) (2 UE)

Summe der empfohlenen Unterrichtseinheiten für Modul B: 18 UE

Modul C enthält in Ergänzung zu den Modulen A und B den fachkundlichen Unterricht für die Ausbildungsstufe "Internationaler Rohrschweißer". Der zu behandelnde Stoff und die dafür empfohlenen Unterrichtseinheiten sind:

C.1 Schweißnähte an Rohren (2 UE)
C.2 Weitere Werkstoffe außer unlegiertem Stahl (2 UE)
C.3 Überblick über Nahtversagen und seine Folgen (2 UE)
C.4 Internationale schweißtechnische Normen (2 UE)

Summe der empfohlenen Unterrichtseinheiten für Modul C: 7 UE

Verfahrensbezogene Fachkunde

Modul SG
Zusätzliche Fachkunde für das Gasschweißen (311)

  • SG 1 Bauweise und Wartung von Gasschweißgeräten und deren Anwendung (3 UE)
  • SG 2 Schweißzusatzwerkstoffe und Hilfsstoffe (1 UE)
  • SG 3 Arbeitssicherheit und Unfallverhütung (1 UE)

Summe der empfohlenen Unterrichtseinheiten für Modul SG 1 – 3: 5 UE

Modul SA
Zusätzliche Fachkunde für das Lichtbogenhandschweißen (111)

  • SA 1 Bauweise und Wartung von Lichtbogenhandschweißgeräten sowie typische Parameter (3 UE)
  • SA 2 Umhüllte Stabelektroden (1 UE)
  • SA 3 Arbeitssicherheit und Unfallverhütung (1 UE)

Summe der empfohlenen Unterrichtseinheiten für SA 1-3: 5 UE

Modul SM
Zusätzliche Fachkunde für das MIG/MAG-Schweißen (131/135)

  • SM 1 Bauweise und Wartung von MIG/MAG - (13) Schweißgeräten und typische Parameter (3 UE)
  • SM 2 Schweißzusatzwerkstoffe und Hilfsstoffe (1 UE)
  • SM 3 Arbeitssicherheit und Unfallverhütung (1 UE)
  • SM 4 Merkmale des MIG/MAG - Schweißens und typische Parameter (2 UE)

Summe der empfohlenen Unterrichtseinheiten für Module SM 1- 4: 7 UE

Modul ST
Zusätzliche Fachkunde für das WIG-Schweißen (141)

  • ST 1 Bauweise und Wartung von WIG - Schweißgeräten (3 UE)
  • ST 2 Wolframelektroden und Schweißzusatzwerkstoffe (1 UE)
  • ST 3 Arbeitssicherheit und Unfallverhütung (1 UE)

Summe der empfohlenen Unterrichtseinheiten für ST Module 1-3: 5 UE

Werkstoffbezogene Fachkunde

Modul PSS
Themen der zusätzlichen Fachkunde für rostfreien Stahl

  • PSS 1 Grundlagen rostfreier Stähle, Schweißprozesse und Arbeitssicherheit (2 UE)
  • PSS 2 Schweißeignung, Schweißfugen und Verzug bei rostfreien Stählen (2 UE)
  • PSS 3 Schweißzusatzwerkstoffe und Schutzgase für rostfreie Stähle (2 UE)
  • PSS 4 Korrosion, Nachbehandlung nach dem Schweißen (2 UE)

Summe der empfohlenen Unterrichtseinheiten für Module PSS 1- 4: 8 UE

Modul PAL
Themen der zusätzlichen Fachkunde für Aluminium

  • PAL 1 Grundlagen von Aluminium, Schweißprozesse und Gesundheitsaspekte (2 UE)
  • PAL 2 Schweißeignung und Schweißtechniken (2 UE)
  • PAL 3 Schweißzusatzwerkstoffe zum Schweißen von Aluminium (2 UE)
  • PAL 4 Schweißfugen und Verzug bei Schweißverbindungen aus Aluminiumwerkstoffen (2 UE)

Summe der empfohlenen Unterrichtseinheiten für Module PAL 1 - 4: 8 UE

Praktische Ausbildung - Prozess 311 (Gas) für ferritische Stähle

Modul G 3
Aufgabe:
Kenntnisse im Prozess 311 (Gas) erlangen und die Fähigkeit, einseitig geschweißte Stumpfnähte an Blechen in den Positionen PA und PF herzustellen.

Modul G 4
Aufgabe:
Kenntnisse im Prozess 311 (Gas) erlangen und die Fähigkeit, einseitig geschweißte Stumpfnähte an Blechen in den Positionen PC und PE herzustellen.

Modul G 5
Aufgabe:
Kenntnisse im Prozess 311 (Gas) erlangen und die Fähigkeit, einseitig geschweißte Stumpfnähte an Rohren in den Positionen PF und PC herzustellen.

Modul G 6
Aufgabe:
Kenntnisse im Prozess 311 (Gas) erlangen und die Fähigkeit, einseitig geschweißte Stumpfnähte in Position H-L045 herzustellen.

Praktische Ausbildung - Prozess 111 (E) für ferritische und nicht-rostende Stähle

Modul E 1
Aufgabe:
Kenntnisse im Prozess 111 (Lichtbogenhandschweißen) erlangen und die Fähigkeit, Schweißnähte an Blechen in den Positionen PA, PB, PF und PG herzustellen.

Modul E 2
Aufgabe:
Kenntnisse im Prozess 111 (Lichtbogenhandschweißen) erlangen und die Fähigkeit, Schweißnähte an Blechen in Position PD und an Rohren in den Positionen PB, PD und PF herzustellen.

Modul E 3
Aufgabe:
Kenntnisse im Prozess 111 (E) erlangen und die Fähigkeit, Schweißnähte an Blechen in den Positionen PA, PB und PF mit und ohne Ausfugen und Schleifen herzustellen.

Modul E 4
Aufgabe:
Kenntnisse im Prozess 111 (Lichtbogenhandschweißen) erlangen und die Fähigkeit, Stumpfnähte an Blechen in den Positionen PB, PC, PE und PF herzustellen.

Modul E 5
Aufgabe:
Kenntnisse im Prozess 111 (Lichtbogenhandschweißen) erlangen und die Fähigkeit, Stumpfnähte an Rohren in den Positionen PA, PC und PF herzustellen.

Modul E 6
Aufgabe:
Kenntnisse im Prozess 111 (E) erlangen und die Fähigkeit, Stumpfnähte an Rohren in den Positionen PD, PF und H-L045 herzustellen.

Praktische Ausbildung  - Prozess 135 und 136 (MAG) für ferritische und nicht-rostende Stähle

Modul M 1
Aufgabe:
Grundkenntnisse im MAG-Schweißen (135 und 136) erlangen und die Fähigkeit, Kehlnähte an Blechen in den Positionen PA, PB, PF, PD und PG herzustellen.

Modul M 2
Aufgabe:
Kenntnisse im relevanten MAG-Schweißprozess (135 und 136) erlangen und die Fähigkeit, Kehlnähte an Blechen in Position PB und an Rohren in den Positionen PF und PD herzustellen.

Modul M 3
Aufgabe:
Kenntnisse im relevanten MAG-Schweißprozess (135 und 136) erlangen und die Fähigkeit, einseitig geschweißte Stumpfnähte an Blechen in den Positionen PA, PF und PG mit und ohne Fugen herzustellen.

Modul M 4
Aufgabe:
Kenntnisse im MAG-Schweißen (135 und 136) erlangen und die Fähigkeit, einseitig geschweißte Stumpfnähte an Blechen in den Positionen PB, PC, PD, PE und PF herzustellen.

Modul M 5
Aufgabe:
Kenntnisse im MAG-Schweißen (135 und 136) erlangen und die Fähigkeit, einseitig geschweißte Stumpfnähte an Rohren in den Positionen PA, PC and PF herzustellen.

Modul M 6
Aufgabe:
Kenntnisse im MAG-Schweißen (135 und 136) erlangen und die Fähigkeit, einseitig geschweißte Stumpfnähte an Rohren in der Position H-L045 herzustellen.

Praktische Ausbildung - Prozess 141 (WIG) für ferritische und nicht-rostende Stähle

Modul T 1
Aufgabe:
Grundkenntnisse im Prozess 141 (WIG) erlangen und die Fähigkeit, Kehlnähte an Blechen in den Position PB und PF herzustellen.

Modul T 2
Aufgabe:
Kenntnisse im Prozess 141 (WIG) erlangen und die Fähigkeit, Kehlnähte sowohl an Blechen als auch an Rohren in den Positionen PD und PF herzustellen.

Modul T 3
Aufgabe:
Kenntnisse im Prozess 141 (WIG) erlangen und die Fähigkeit, einseitig geschweißte Stumpfnähte an Blechen in den Positionen in PC, PE und PF herzustellen.

Modul T 4
Aufgabe:
Kenntnisse im Prozess 141 (WIG) erlangen und die Fähigkeit, einseitig geschweißte Stumpfnähte an Blechen und den Positionen PC und PF herzustellen.

Modul T 5
Aufgabe:
Kenntnisse im Prozess 141 (WIG) erlangen und die Fähigkeit, einseitig geschweißte Stumpfnähte an Rohren in den Positionen PC, PF und H-L045 unter Verwendung relativ dünner Wandstärken herzustellen.

Modul T 6
Aufgabe:
Kenntnisse im Prozess 141 (WIG) erlangen und die Fähigkeit, einseitig geschweißte Stumpfnähte in Position H-L045 unter Verwendung relativ dicker Wandstärken herzustellen.

Prüfung und Diplom

Die nationalen Schweißverbände, die Mitglieder des IIW sind, erkennen die von den einzelnen Mitgliedsländern verliehenen Diplome „Internationaler Schweißer“ gegenseitig an, wenn Schulung und Ausbildung entsprechend dieser Richtlinie an einer vom ANB hierfür zugelassenen Bildungseinrichtung erfolgten und die Prüfungen sowie Übungen durch eine vom ANB anerkannte Prüfstelle abgenommen wurden. Die fachkundliche Abschlussprüfung ist unter Aufsicht eines durch den ANB zertifizierten Prüfers an einer vom ANB anerkannten Prüfungsstätte/Testzentrum unter Einhaltung der Anforderungen des EOTC/AG-15/97/001/416 (IAB-001-2000/EWF-416) abzulegen.

Fachkundliche Prüfung

An die Module A, B und C schließt sich eine Abschlussprüfung im Multiple-Choice-Verfahren für die betreffende Ausbildungsstufe an. Sie findet unter der Autorität der Prüfungskommission des ANB statt. Die Durchführung der Prüfung geschieht gemäß den in EOTC/AG-15/97/001/416 (IAB-001-2000/EWF-416) gestellten Anforderungen. Obwohl die Module A, B und C drei getrennte fachkundliche Module darstellen, liegt es im Ermessen des ANB sie zusammen zu fassen und als eine Einheit zu unterrichten und zu prüfen, vorausgesetzt, sie werden gleichzeitig mit der ersten Stufe der praktischen Ausbildung abgeschlossen.
Zusätzlich zur Prüfung der Module A, B und C ist die Prüfung für das jeweilige Schweißprozess-Modul (S) und – falls zutreffend – für das passende Werkstoff-Modul (P) erforderlich.

Bewertung der Ergebnisse

Die fachkundliche Abschlussprüfung ist ab 60 % richtig beantworteter Fragen bestanden. Für die praktische Prüfung wird ein „bestanden“ nach den Bewertungskriterien der DIN EN ISO 9606 verlangt. Ein Nichtbestehen eines fachkundlichen Teils der Prüfungen erfordert eine erneute Prüfung im nicht bestandenen Teil. Ein zweites Nichtbestehen erfordert die Wiederholung des Moduls, das zu dieser Prüfung führt.

Gültigkeit der Prüfungen

Das in diesem Ausbildungsprogramm erworbene fachkundliche Wissen kann auf einen anderen Schweißprozess oder eine andere Werkstoffgruppe übertragen werden, so lange die Prüfung nicht mehr als 5 (fünf) Jahre zurück liegt. Die jeweiligen Module für Werkstoffe und Prozesse müssen erlernt und geprüft werden.

Diplom

Nach erfolgreich abgeschlossener fachkundlicher und praktischer Prüfung verleiht der ANB dem Kandidaten ein Diplom. Dieses Diplom sollte den Umfang für den es verliehen wurde aufführen.

Ansprechpersonen

Für alle DVS-IIW/EWF-Schweißerlehrgänge mit dem Abschluss zum Internationalen Kehlnaht-, Blech- bzw. Rohrschweißer erstellen wir Ihnen gerne (entsprechend der Handfertigkeit und der fachkundlichen Ausbildung) ein gesondertes Angebot.

Holger Specht

Ausbildungsleiter

Tel. 0211 8795-472

Fax 0211 8795-95472

holger.specht--at--hwk-duesseldorf.de

Michaela Luttkus

Sachbearbeiterin

Tel. 0211 8795-471

Fax 0211 8795-95471

michaela.luttkus--at--hwk-duesseldorf.de

Elke Wurm

Sachbearbeiterin

Tel. 0211 8795-471

Fax 0211 8795-95471

elke.wurm--at--hwk-duesseldorf.de