StandortpolitikRegionalplan Ruhr
Plangebiet
Der Regionalplan Ruhr ist seit Februar 2024 in Kraft und umfasst die kreisfreien Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen sowie die Kreise Recklinghausen, Unna, Wesel und den Ennepe-Ruhr-Kreis.
Er hat die bislang für das Ruhrgebiet geltenden räumlichen Teilfestlegungen der Regionalpläne der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster sowie den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr abgelöst.
Bedeutung
Der Regionalplan setzt die Leitplanken der künftigen Entwicklung des Ruhrgebiets für die nächsten 15 bis 20 Jahre und legt z. B. fest, wo neue Siedlungsflächen für spätere Wohn- und Gewerbestandorte entstehen sollen.
Er konkretisiert die landesplanerischen Vorgaben der Raumnutzung für die Planregion und schafft verbindliche Vorgaben für die kommunale Bauleitplanung.
Mitwirkung der Handwerkskammer Düsseldorf an der Planerstellung
Um sich frühzeitig in den Diskussionsprozess einzubringen, haben die sechs Industrie- und Handelskammern sowie die drei Handwerkskammern des Ruhrgebiets im Fachbeitrag der Wirtschaft zum Regionalplan Ruhr ihre Grundsatzpositionen zur künftigen Regionalplanung erarbeitet.
Der Fachbeitrag beschreibt die aus Sicht der Wirtschaft zentralen Themenfelder – wie Gewerbeflächensituation, Energiesektor, Handelsbereich, Verkehrsinfrastruktur –, skizziert die sichtbaren Probleme sowie Defizite und listet die Erfordernisse der Wirtschaft für eine prosperierende Entwicklung des Ruhrgebiets auf. Der „Fachbeitrag der Wirtschaft zum Regionalplan Ruhr“ wurde im Juni 2012 offiziell der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel übergeben.
Über den Fachbeitrag hinaus hat die Handwerkskammer Düsseldorf gemeinsam mit den sechs Industrie- und Handelskammern sowie den beiden Handwerkskammern Dortmund und Münster auf den bisherigen Erarbeitungsprozess unter anderem durch gemeinsame Stellungnahmen inhaltlich eingewirkt:
- April 2012:
Fachbeitrag der Wirtschaft zum Regionalplan Ruhr - Februar 2019:
Stellungnahme zum ersten Entwurf des Regionalplans Ruhr - Dezember 2020:
Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Sachlichen Teilplans „Regionale Kooperationsstandorte“ - April 2022:
Stellungnahme zum zweiten Entwurf des Regionalplans Ruhr - März 2023:
Stellungnahme zum dritten Entwurf des Regionalplans Ruhr
Beteiligung der Handwerkskammer Düsseldorf an Regionalplanänderungsverfahren
Der Regionalplan ist nicht in Stein gemeißelt, sondern kann unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden. Diese Regionalplanänderungsverfahren unterliegen einem gesetzlich geregelten Verfahren, das die Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen vorsieht. Die Handwerkskammer Düsseldorf nimmt im Rahmen dieser Beteiligungsverfahren die Interessen ihrer Betriebe wahr.