GmbH
Cello Armstrong/Fotolia.com

BetriebsführungVersicherungen & Vorsorge

Als Handwerksbetrieb stehen Sie täglich vor besonderen Herausforderungen, bei denen es auf umfassenden Schutz ankommt. Doch gerade zu Beginn einer Selbstständigkeit ist es wichtig, sehr genau auf betriebliche und private Kosten zu schauen. Das heißt aber nicht sparen um jeden Preis, sondern vorausschauend Kosten zu vermeiden, die schlimmstenfalls den Bestand des Betriebes oder die private Existenz in Gefahr bringen.

Welche Versicherungen machen Sinn? Worauf muss ich achten? Wie geht eine im Schadensfall wirksame Absicherung?

Wir haben Ihnen eine Übersicht der wichtigsten Versicherungen für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie für den Betrieb zusammengestellt. Weitere Absicherungen können notwendig und sinnvoll sein. Die nachfolgenden Aufzählungen sind also nicht abschließend.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne. Sprechen Sie uns an!

Versicherungen für Unternehmerinnen und Unternehmer

Krankenversicherung

In Deutschland ist die Krankenversicherung ein Teil der Sozialversicherung und erfolgt über die Krankenkassen. Neben der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung bieten viele Krankenkassen noch weitere Zusatzversicherungen an. So können Sie Ihren Gesundheitsschutz erweitern und sich für den Ernstfall absichern.
 Krankenversicherung - Bundesgesundheitsministerium

Rentenversicherung

Demografischer Wandel und sinkendes Rentenniveau machen es schwer, den Lebensabend ohne Einbußen zu bestreiten. Denken Sie frühzeitig an später, und verteilen Sie Ihre Altersvorsorge auf mehrere Standbeine. Wir geben einen Überblick.
 Rente – Sorgen Sie rechtzeitig vor!

Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte.Berufsgenossenschaften haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Beschäftigte, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert. Auch für den Betriebsinhaber kann (gewerkabhängig) eine Versicherung in der Berufsgenossenschaft Pflicht sein, oder eine sinnvolle Ergänzung darstellen.
 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV

Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Bestimmte Personenkreise haben die Möglichkeit, ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung zu beantragen, um den Schutz der Arbeitslosenversicherung zu erhalten. 
 Arbeitsagentur: Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung (pdf)

Versicherungen für den Betrieb

Betriebshaftpflicht

  • Wie im privaten Bereich, müssen auch Unternehmen jeder Größenordnung für Schäden, die ihre Mitarbeitenden oder Produkte verursachen, vollumfänglich haften.
  • Wenn sich durch Ihre Tätigkeit im Rahmen der Auftragsausübung oder Leistungserbringung ein Sach- oder Personenschaden ereignet, müssen Sie bzw. Ihr schadenverursachendes Unternehmen dafür geradestehen. Sie haften im äußersten Falle mit all Ihren Vermögenswerten. Zudem sind Sie auch dann verantwortlich, wenn ein Betriebsangehöriger einen Schaden im Rahmen einer Tätigkeit verursacht, die in Ihrem Interesse als Arbeitgebers liegt. 
  • Sinnvoll ist hier der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung.

Betriebsinhaltsversicherung

  • Durch die Geschäftsinhaltsversicherung sind die Betriebseinrichtung, Vorräte und Waren versichert.
  • Zur Betriebseinrichtung zählen sowohl Schreibtische und Büromöbel als auch technische Einrichtung wie Maschinen und Werkzeuge. 

Betriebsunterbrechungsversicherung

  • Absicherung von Vermögensschäden bzw. Betriebskosten, die durch „Zwangspausen“ (z. B. durch Feuer, Kabelbrand, Löschwasser, Elementarschäden) im Betriebsablauf entstehen.
  • Versichert bis zur vollen Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes die laufenden Kosten wie Löhne, Gehälter, Pacht und Zinsen, nur für die vertraglich vereinbarte Höhe und Dauer. Diese ist im Regelfall nur in Kombination mit entsprechenden Sachversicherungen(z. B. Feuer- oder Leitungswasserversicherung) abzuschließen.

Forderungsausfallversicherung

  • Auch Delkredere- oder Warenkreditversicherung genannt. Sie soll verhindern, dass Betriebe auf ihren Forderungen sitzen bleiben und so selbst in eine Schieflage geraten.
  • Der Versicherungsschutz greift bei nachgewiesener Zahlungsunfähigkeit des Kunden bzw. der Uneinbringlichkeit der versicherten Forderung.
  • Dieses Risiko kann im Vorfeld über Bonitätsauskünfte durch die Kreditversicherer minimiert werden.