Ein Angebot der Agentur für ArbeitAssistierte Ausbildung (AsA flex)
Die AsA flex ist u.a. für Jugendliche gedacht, deren Ausbildung aufgrund von schulischen und sprachlichen Defiziten oder auch Problemen im sozialen Umfeld gefährdet ist.
Wer kann an AsA flex teilnehmen?
Alle Auszubildenden, denen insbesondere der Unterricht in der Berufsschule (Theorie) Schwierigkeiten bereitet:
- Lernbeeinträchtigte Auszubildende
- Sozial benachteiligte Auszubildende
- Auszubildende mit Sprachschwierigkeiten
Was kann AsA flex leisten?
AsA flex ist ein Angebot der Agentur für Arbeit und des Jobcenters. Darum sagt Ihnen auch die Berufsberatung Ihrer Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, wo in Ihrer Nähe AsA flex angeboten wird.
Durch Stützunterricht und sozialpädagogische Begleitung:
- Verbesserung der fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse sowie des Allgemeinwissens
- Abbau von Sprachdefiziten
- Vermittlung von Lerntechniken ("Das Lernen lernen")
- Vermittlung von Schlüsselqualifikationen
- Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen
- Training des Sozialverhaltens/Entwicklung der Persönlichkeit
- Vorbereitung auf die Gesellen-/Abschlussprüfung
Wer trägt die Kosten der AsA flex?
Die Kosten für AsA flex trägt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Wo muss die AsA flex beantragt werden?
Über die Teilnahme an AsA flex entscheidet die Berufsberatung Ihrer Arbeitsagentur oder das Jobcenter. Gefördert werden Auszubildende, bei denen Verlauf oder Abschluss der Ausbildung gefährdet sind oder ein Abbruch der Ausbildung droht. Erforderlich ist die schriftliche Einverständniserklärung des Ausbildungsbetriebes, dem keine Kosten entstehen.
Für welche Dauer wird AsA flex bewilligt?
Die individuelle Förderdauer richtet sich nach dem individuellen Förderbedarf. Grundsätzlich können Auszubildende AsA flex von Ausbildungsbeginn bis Ausbildungsende in Anspruch nehmen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.