Zeitlicher und sachlicher Ablauf der AusbildungAusbildungsnachweis / Berichtsheft
- Der Auszubildende ist zur ordnungsgemäßen Führung eines Ausbildungsnachweises in Form eines Berichtsheftes verpflichtet. Der Ausbildungsnachweis weist den zeitlichen und sachlichen Ablauf der Ausbildung nach. Er soll regelmäßig - mindestens wöchentlich - geführt werden, Angaben über die täglichen Lerninhalte und Tätigkeiten enthalten und jede Woche vom Auszubildenden (ggf. dessen gesetzlichen Vertreter) und vom Ausbildenden unterschrieben werden.
- Der Ausbildungsnachweis ist sowohl für die betriebliche Ausbildung, als auch für die ÜLU und die Berufsschule zu führen.
- Führt der Auszubildende seinen Ausbildungsnachweis nicht oder nicht vollständig, kann der Ausbildende ihn deshalb abmahnen sowie nach mehrfacher Abmahnung kündigen.
- Die ordnungsgemäße Führung des Ausbildungsnachweises ist Voraussetzung für die Zulassung zur Gesellen- und Abschlussprüfung. Liegt keine ordnungsgemäße Führung vor, ist der Auszubildende nicht zur Prüfung zuzulassen. Das Ausbildungsverhältnis endet dann mit dem Ablauf des Berufsausbildungsvertrages.
- Der Auszubildende erwirbt mit dem Führen des Ausbildungsnachweises Eigentum an diesem.