Rückenansicht einer Friseurinhaberin, die an ihrem Laptop arbeitet.
HWK Düsseldorf

RechtBarrierefreie Webseiten ab Juni 2025 Pflicht

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde 2021 verabschiedet und tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Es fordert, dass digitale Inhalte für alle zugänglich gemacht werden, insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Das Gesetz hat somit erhebliche Auswirkungen auf Webseiten und den Online-Handel. Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Online-Präsenz den neuen Anforderungen entspricht. 

Für wen und was gilt das Gesetz?

Für alle Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen anbieten. Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden und Dienstleistungen, die nach diesem Datum erbracht werden, müssen barrierefrei sein.

  • Produkte wie Computer, Tablets und Handys, Automaten wie Geld- und Ticketautomaten.
  • Dienstleistungen wie Personenverkehr, Telefon- und Messenger-Dienstleistungen sowie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.  Das heißt, auch Webseiten, insbesondere Online-Shops, aber auch andere Dienstleistungen, wie Kontaktformulare und Terminbuchungsmasken.

Welche Unternehmen sind ausgenommen?

  • Kleine Unternehmen
    Das Gesetz gilt nicht für Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro erzielen. Diese Unternehmen sind von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen, da davon ausgegangen wird, dass die Umsetzung der Vorgaben für sie unverhältnismäßig hohe Kosten und Aufwand mit sich bringen könnte.
  • Mittlere Unternehmen
    Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro können von bestimmten Anforderungen des Gesetzes befreit sein, wenn sie nachweisen können, dass die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde. Diese Unternehmen müssen jedoch eine begründete Erklärung abgeben, warum die Umsetzung für sie nicht möglich ist.

Beispiel: Viele Friseurbetriebe bieten auf ihren Webseiten die Möglichkeit an, Termine über eine Buchungsmaske zu vereinbaren. Hat ein Friseurbetrieb 5 Mitarbeitende muss er die Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllen. Beschäftigt der Betrieb aber mehr als 10 Mitarbeitende, muss die Webseite inkl. Terminbuchung und Kontaktformular barrierefrei sein.

Anforderungen an Dienstleistungen

Die Anforderungen an barrierefreie digitale Dienstleistungen wie bei Online-Shops sind umfangreich und können hier nicht im Einzelnen aufgelistet werden. Beispiel sind:

  • Die Informationen müssen in mehr als einem sensorischen Kanal zur Verfügung stehen, d.h. neben Schrift zum Beispiel über eine Vorlesefunktion verfügen, und gut auffindbar sein (Navigation).
  • Die Texte müssen gut lesbar sein (Schriftgröße und Kontrast).
  • Die Informationen müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.

Die Anforderungen für einzelne Dienstleistungen und Produkte finden Sie in der Verordnung zur Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes (insb. §12).

Was ist zu tun?

Betroffene Unternehmen sollten jetzt Maßnahmen ergreifen, um ihre Webseiten, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Mögliche Schritte sind:

  • Bestandsaufnahme und Analyse
    Bestehende Barrieren identifizieren durch interne Audits oder durch die Beauftragung externer Experten für Barrierefreiheit
  • Planung
    Einen Plan erstellen, der beschreibt, welche Änderungen notwendig sind, um die Barrierefreiheit sicherzustellen. Dieser Plan sollte klare Ziele, Verantwortlichkeiten, Zeitrahmen und Budget beinhalten.
  • Technische Anpassungen
    Webseite gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA, anpassen wie Verbesserung der Benutzeroberfläche, Alternativtexte für Bilder, Sicherstellung einer klaren und verständlichen Navigation
  • Mitarbeitende informieren
    Das Wissen zu Grundlagen der Barrierefreiheit hilft, ein Bewusstsein für die Notwendigkeit von Barrierefreiheit zu schaffen und sicherzustellen, dass zukünftige Entwicklungen von Anfang an barrierefrei gestaltet werden.
  • Benutzertests und automatisierte Tests
    Wenn möglich, echte Benutzer mit verschiedenen Behinderungen einbeziehen, um die Barrierefreiheit der Webseite zu testen. Dies hilft, praktische Probleme zu identifizieren. Neben Benutzertests können automatisierte Testwerkzeuge verwendet werden, um technische Barrieren zu identifizieren. Ergänzend sollten manuelle Tests durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Webseite wirklich barrierefrei ist.
    Mehr unter: bik-fuer-alle.de
  • Erklärung auf Webseite
    Öffentliche Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website veröffentlichen, die darüber informiert, inwieweit die Website den Barrierefreiheitsanforderungen entspricht. Kontaktmöglichkeiten für Rückmeldungen anbieten.
  • Ggf. Fachberatung einholen
    Wenn das Thema Barrierefreiheit neu für das Unternehmen ist, kann es sinnvoll sein, externe Beratung oder Agenturen hinzuzuziehen, die auf Barrierefreiheit spezialisiert sind. Diese können bei der Umsetzung der Maßnahmen unterstützen und sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.