RechtsberatungBau- und Vergaberecht

Unser Beratungsangebot

Das private Baurecht ist für viele Handwerksbetriebe eine zentrale Rechtsmaterie. Es regelt das Vertragsverhältnis zwischen Bauherren, Architekten, Ingenieuren, Bau- und deren Subunternehmern. Wichtige Normen finden sich vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der – gesondert zu vereinbarenden – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B).

Das Vergaberecht legt fest, wie öffentliche Auftraggeber (z. B. Kommunen) Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge vergeben müssen. Ziel ist es, Transparenz, Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit sicherzustellen. Es gibt eine Vielzahl von Vergabeverfahren, die sich in teils komplexen Regulierungsregimen wiederfinden (GWB, VgV, UVgO, (EU) VOB/A).

Wir können Sie insbesondere zu folgenden Themen beraten:

  • Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von Bauverträgen
  • Rechte und Pflichten bei Baumängeln, Fristen und Ansprüche auf Nachbesserung, Minderung oder Schadensersatz
  • Handhabung von Verzögerungen, Behinderungen und Bedenken im Baualltag
  • Umgang mit Leistungsänderungen, Mehrkosten und Vergütungsansprüchen
  • Anforderungen an Abnahme und Schlussrechnung
  • Unterstützung bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen sowie Identifizierung Einordnung der einschlägigen Verfahrensvorschriften

Handreichungen, Muster und weiterführende Informationen

Hilfreiche Musterdokumente für die Verwendung im Baualltag – wie z. B. ein Abnahmeprotokoll oder eine Behinderungsanzeige nach der VOB/B unter:
 Westdeutscher Handwerkskammertag (WHKT)

Bei Fragen mit Bezug zum öffentlichen Baurecht – z. B. zur Standortplanung oder der Genehmigung von Bauvorhaben – können Ihnen unsere Betriebsberaterinnen und -berater weiterhelfen. Weiterführende Informationen finden Sie unter:
 Standort