BetriebsführungBetriebsstättenplanung/-sicherung
Das deutsche Baurecht regelt die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Bauvorhaben. Es umfasst Vorschriften zur Baugenehmigung, Bauplanung, Bauausführung und mehr. Das Baurecht dient dazu, Bauvorhaben zu kontrollieren, deren Sicherheit zu gewährleisten und Konflikte zwischen Bauherren, Bauunternehmen und Behörden zu regeln. Es basiert auf verschiedenen Gesetzen und Verordnungen, wie dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Bauordnung (Landesbauordnung) des jeweiligen Bundeslandes. Unzureichend genehmigte Standorte sind z.B. bei Nachbarschaftsbeschwerden gefährdet.
Die Nutzungsänderung bezieht sich auf eine Umnutzung eines bestehenden Gebäudes oder Grundstücks. Dabei wird die bisherige Nutzung in eine andere Art von Nutzung umgewandelt, z.B. von einem Zimmerer zu einem Tischlerbetrieb, ggf. auch bei der Erweiterung um neue Anlagen (Karosseriebauer erweitert erstmalig um Lackieranlage). In Deutschland erfordert eine Nutzungsänderung häufig eine Genehmigung der Baubehörden, um sicherzustellen, dass die geplante Nutzung den örtlichen Bauvorschriften und Planungsvorgaben entspricht. Dies dient der Sicherheit, dem Schutz der Umgebung und der Einhaltung der Bauvorschriften.
Unseren Kammermitgliedern und Existenzgründern bieten wir deshalb unsere kostenlose Beratungsleistung an.
- Zu unserer Beratungsleistung zählen besonders folgende Themen:
- Standortcheck (Vorabprüfung auf Eignung von Betriebsstätten)
- Standortplanung (Beratung zur optimalen Realisierbarkeit)
- Unterstützung im Antragsverfahren (Nutzungsänderung, Werbeanlagen)
- Prüfung der Grundstückseignung (Neubau, Umbau, Betriebserweiterung)
- Nachbarschaftsbeschwerden
- Weitere baurechtliche Themenfelder sind auf Anfrage möglich.
Lassen Sie sich kostenlos von unserem Expertenteam beraten.