DIBt wird zur EnEV-Registrierstelle

Ab dem 1. Mai 2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) wird dann vorläufig zur Registrierstelle für Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen. Desweiteren werden stichprobenartige Kontrollen eingeführt, um die Qualität der Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen zu verbessern.

Die Registriernummer muss durch den Aussteller des Energieausweises bzw. des Inspektionsberichtes für Klimaanlagen angefordert werden, nicht durch den Gebäudeeigentümer.

Das DIBt wird für die Registrierung eine separate Webseite zur Verfügung stellen, auf der die Registrierung der Energieausweise und Inspektionsberichte online erfolgen kann. Ab 01. April soll die Internetseite verfügbar sein. Der Austeller muss sich bei der Registrierstelle online einen Account erstellen. Dafür werden verschiedene Angaben, wie Firmenanschrift und Kontaktdaten, benötigt. Mit diesen Angaben kann der Aussteller eine Registriernummer beziehen. Diese Registriernummer wird gebührenpflichtig sein (jeweils ca. 1-10 Euro) und kann mit einem elektronischen Zahlungssystem bezahlt werden. Wenn ein Energieausweis oder ein Inspektionsbericht für Klimaanlagen eine Registriernummer erhalten hat, steht dieser Ausweis oder Bericht für eine stichprobenartige Kontrolle zur Verfügung. Die Stichproben werden dann aus der Menge der registrierten Ausweise und Inspektionsberichte zufällig gezogen.

Das Erstellen eines Accounts wird ab dem 1. April 2014 möglich sein. Das Beziehen einer Registriernummer ist erst einen Monat später, ab dem 1. Mai 2014 möglich. Die Registrierung ist nur für neu ausgestellte Ausweise und Berichte vorgesehen. Die Webseite kann direkt aufgerufen werden oder in die verschiedenen Softwareprogramme zur Erstellung eines Energieausweises eingebunden werden. Eine Druckapplikation, die mit dem Softwareprogramm und der Webseite verbunden ist, wird zukünftig das Ausdrucken der Energieausweise einschließlich der Registriernummern ermöglichen. Das Anfordern einer Registriernummer für Inspektionsberichte erfolgt ausschließlich über die Webseite.

Das Ausstellen von Energieausweisen, ohne Registriernummer, wird zukünftig mit einer Ordnungswidrigkeit nach § 27 Abs. 3 Nr.1 der EnEV geahndet.

Das Kontrollsystem für die Energieausweise und Inspektionsberichte der Klimaanlagen besteht nach § 26d der EnEV 2014 aus drei Stufen. Die Kontrolle für Inspektionsberichte für Klimaanlagen sieht eine allgemeine Überprüfung im Rahmen der Kontrolle vor, die nicht genauer beschrieben ist.

Weitere Informationen unter www.dibt.de