Technik & ArbeitsschutzErforderliche Sonderqualifikation

Gemeint sind zusätzliche Qualifikationen oder Zertifikate, die Handwerkerinnen und Handwerker über ihre handwerkliche Berufsausbildung oder Meisterqualifikation hinaus erwerben müssen, um bestimmte spezialisierte Tätigkeiten ausüben zu dürfen.

Solche meist sehr speziellen Qualifikationen variieren je nach Handwerksberuf und betrieblicher Ausprägung. Sie ergeben sich aus speziellen Regelungen neben dem Handwerksrecht. Daneben ergeben sich weitere Anforderungen seitens der Auftraggeber (z.B. SSC-Zertifizierung, Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Nachweise zur Nachhaltigkeit etc.).

Zugehörige Anforderungen können sich auf Personen oder auf Unternehmen beziehen und erweisen sich oftmals als Marktzugangsbeschränkung.

Beispiele für personengebundene Sonderqualifikationen im Handwerk:

  • Schweißzertifikate
  • Sachkundeanerkennungen
    (z. B. als Dichtheits- und Funktionsprüfer für die Prüfung von Hausanschlussleitungen; zum Umgang mit F-Gasen als Kältemitteln; zur Selbstüberwachung von Abscheideranlagen; zur Anwendung von nicht-ionisierender Strahlung in der apparativen fachkosmetischen Behandlung, Bauleiterzertifikate etc.)

Beispiele für Sonderqualifikationen von Unternehmen:

  • Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Präqualifizierung im Bau- und Gesundheitssektor
  • Konzessionsträger für Elektroinstallation und Gasinstallation
  • Unternehmenszertifizierung nach der F-Gase-Verordnung etc.

Unseren Kammermitgliedern und Existenzgründenden bieten wir kostenlose Beratungen an.

 

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