Eigene Angebote mit fremdem Geld attraktiver machenFördermittel zum Nutzen Ihrer Kunden
Sie können Ihre Leistungen besonders dann gut verkaufen, wenn Sie dem Kunden im Beratungsgespräch oder mit dem Angebot Fördermittel in Aussicht stellen können. Selbstverständlich können und sollen Sie keine Garantien dafür übernehmen, dass Ihr Kunde diese Mittel auch erhält. Eine Bewilligung von Fördermitteln ist von vielen Voraussetzungen abhängig, auf die Sie keinen Einfluss haben. Sie können aber sicherstellen und vermitteln, dass Ihre Produkte und Leistungen dem Inhalt nach gefördert werden können. Die zugehörigen Fördermöglichkeiten für die eigenen Angebote zu kennen und passgenau empfehlen zu können, ist ein wichtiges Merkmal, um sich von Wettbewerbern abzugrenzen und die eigene Kompetenz unter Beweis zu stellen.
Bitte denken Sie daran, dass die Kunden in den meisten Programmen eine Förderung beantragen müssen, bevor ein Auftrag vergeben wird. Hat sich der Kunde erst einmal gebunden, kann nur in wenigen Programmen noch ein nachträglicher Förderantrag gestellt werden.
Kunden aus Industrie und Gewerbe
Kunden aus Industrie und Gewerbe profitieren von den gleichen Förderprogrammen, die unter Fördermittel zum Einsatz im eigenen Unternehmen beschrieben wurden.
Diese sind jedoch sehr oft unzureichend bekannt. Zeigen Sie, dass Sie für Ihren Kunden mitdenken. So werden Sie ein attraktiver Geschäftspartner, an den man sich auch später wieder erinnert und den man weiter empfiehlt.
Private Wohnungs- und Gebäudeeigentümer
Private Nutzer von Wohnraum sind die wichtigste Zielgruppe der sogenannten „wohnwirtschaftlichen Förderprogramme“. Wichtigste Fördergeber sind die KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau und das BAFA – Bundesamt für Ausfuhrkontrolle. Gerade auf die privaten Nutzer sind die besten Konditionen zugeschnitten.
Förderfähig ist so ziemlich alles, was ein Bestandswohngebäude aufwertet und dessen Nutzwert verbessert. Der Teufel steckt aber im Detail. Je höher das öffentliche (staatliche) Interesse an einer bestimmten Maßnahme ist, desto besser ist meist auch die Förderung. Derzeit werden die energetische Gebäudesanierung, die Nutzung regenerativer Energieträger und die altersgerechte bzw. barrierefreie Anpassung von Wohnraum mit besonders attraktiven Fördermitteln unterstützt.
Ein weiteres Förderprinzip besagt, dass nur solche Maßnahmen förderfähig sind, die über ein ohnehin gesetzlich vorgegebenes Maß hinausgehen. Je höherwertiger ein Sanierungs- oder Modernisierungsziel angesetzt wird, desto großzügiger ist die Förderung. Diesen Umstand können Sie in vielen Fällen nutzen, um Ihrem Kunden auch ein umfangreiches Maßnahmenpaket schmackhaft zu machen – zum Vorteil beider Seiten! Ein Nebeneffekt dieses Förderprinzips liegt darin, dass viele Förderprogramme eigene „technische Mindestanforderungen“ definieren, die über das gesetzliche Maß oder die anerkannten Regeln der Technik hinausgehen. Hier müssen Sie sich als Anbieter auskennen – sonst werden Sie vom Wettbewerb überholt!
Bestimmte Maßnahmen passen in mehr als einen Fördertopf. Dabei können Programme untereinander kombinierbar sein oder sich gegenseitig ausschließen. Dann wird es auch schwieriger, zu einer sachgerechten Empfehlung zu kommen. Möglicherweise sollten Sie sich dann darauf beschränken, verschiedene Alternativen aufzuzeigen. Dann bleibt es dem Kunden überlassen, seine „Hausaufgabe“ zu machen oder sich an einen spezialisierten Berater zu wenden. Oder aber, Sie arbeiten sich so weit in die Materie ein, dass Sie dieser Berater sind.
Fördermittel, die nachträglich beantragt werden, sind grundsätzlich nicht garantiert. In der Regel wird ein bestehender Topf nach dem „Windhundprinzip“ ausgeschöpft, bis dieser verbraucht ist. Alle späteren Antragsteller gehen leer aus. Ferner kollidieren manche Fördermittel mit der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeit für Handwerkerleistungen („Handwerkerbonus“). Dann muss der Kunde sich einen Überblick verschaffen, welche Alternative für ihn attraktiver ist.
Zusätzlich zu den staatlichen Förderprogrammen bieten auch viele private Anbieter (z.B. Energieversorger) oder lokale Aktionsbündnisse eigene Fördermittel an. Diese Fördermöglichkeiten zu recherchieren, ist äußert aufwändig. Hier bietet es sich an, den hervorragenden Informationsdienst der EnergieAgentur.NRW zu nutzen.
Gewerbliche Wohnungswirtschaft / Wohngebäude der öffentlichen Hand
Weite Teile der vorgenannten Fördermöglichkeiten sind auch der gewerblichen Wohnungswirtschaft zugänglich – mitunter aber in eingeschränkter Form.
Zum Beispiel vergibt die KfW ausschließlich zinsbegünstigte Darlehen an diese Zielgruppe; eine Zuschussförderung bleibt auf private Eigentümer beschränkt.
Für öffentliche Träger von Wohneinrichtungen (dazu zählen auch Alters- und Pflegeheime) oder Wohnungsbestand bestehen eigene Förderprogramme. Aber auch hier gibt es Rahmenbedingungen, die Sie als Anbieter kennen sollten.