Digitaliserung im Handwerk
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Weiterentwicklung und DigitalisierungFörderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital

Was wird gefördert?

Das Programm besteht aus fünf Teilen:

  • Dazu gehören die drei Gutscheintypen MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation. Über die beiden letztgenannten Gutscheintypen wird die Entwicklung neuer Verfahren, Dienstleistungen und Produkte sowie vorangestellte Analysesn gefördert.
  • MID-Digitalisierung gliedert sich auf in die Schwerpunkte „Digitale Produkte und Dienstleistungen“ und „Digitale Prozesse“. Darüber wird die Anschaffung von branchenspezifischer Software gefördert.
  • Per MID-Digitale-Sicherheit werden drei Schwerpunkte gefördert: Ist-Analyse der IT-Sicherheit, Schulungen für Mitarbeitende, und die Anschaffung von Software für den IT-Basisschutz.
  • Die Assistentenförderung unterstützt die Einstellung von Hochschulabsolventinnen und -absolventen. Hier kommen nur Kleinstunternehmen zum Zuge, also solche mit weniger als 50 Mitarbeitenden und einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio Euro.

Wer wird gefördert?

Einen MID-Gutschein können Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen beantragen, die unter die KMU-Definition der EU fallen (weniger als 250 Mitarbeitende, Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro bzw. Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro).

Wie hoch ist die Förderung?

  • In der Gutscheinförderung und dem Baustein Digitale Sicherheit beträgt der maximale Förderbetrag je nach Variante 15.000 Euro oder 40.000 Euro. Bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten werden erstattet. Der minimale Zuschussbetrag liegt bei 4.000 Euro bzw. bei der Gutscheinvariante "Innovation" bei 10.000 Euro.
  • Das Gehalt neu eingestellter Jungakademikerinnen und -akademiker wird über zwei Jahre anteilig mit maximal 24.000 Euro pro Jahr unterstützt.

Antrag stellen

  • Anträge sind über  www.mittelstand-innovativ-digital.nrw möglich. Dort gibt es auch weitere Infos zum Programm.
  • Für die Gutscheine und den Baustein Digitale Sicherheit kommt ein Losverfahren zum Einsatz – Interessenten registrieren sich dafür, jeweils am Ersten eines Monats erfolgt die Ziehung und erfolgreiche Teilnehmende können dann innerhalb von 4 Wochen ihren Antrag stellen.
  • Firmen mit konkreten Plänen, ihre Produkte und Dienstleistungen weiterzuentwickeln und zu digitalisieren, unterstützt die Handwerkskammer gerne bei der Beantragung der Gutscheine.
  • Eine alternative Fördermöglichkeit für viele Digitalisierungsvorhaben bietet auch die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
  • Das Programm go-digital läuft Ende 2024 aus, eine Antragsstellung ist nicht mehr sinnvoll.
 

Kontakt

Hanna Middendorf

Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)

Tel. 0211 8795-327

hanna.middendorf--at--hwk-duesseldorf.de