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ExistenzgründungFörderungen

Tipp:

  • Beantragen Sie Fördermittel und zinsgünstige Kredite vor der Gründung!
  • Nutzen Sie die kostenfreie Gründungsberatung Ihrer Handwerkskammer!
 

Kontakt

Lucas Krause

Gründungslotse

Tel. 0211 8795-333

Fax 0211 8795-95333

lucas.krause--at--hwk-duesseldorf.de

Meistergründungsprämie NRW

Sind Sie Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister? Dann können Sie vor Ihrer ersten Selbständigkeit die Meistergründungsprämie NRW beantragen.

  • Die Förderung für die Gründung einer selbstständigen Vollexistenz beträgt max. 10.500 Euro.
  • Gefördert werden neben Neugründungen und Betriebsübernahmen auch die Beteiligung an einem bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen mit mindestens 50 Prozent des gezeichneten Kapitals.
  • Wichtig ist, dass Sie den Antrag vor der Gründung stellen und der vorzeitige Maßnahmebeginn bewilligt worden ist. Eine positive Stellungnahme Ihrer Handwerkskammer ist Voraussetzung.

Sprechen Sie unbedingt rechtzeitig vor der Gründung oder Übernahme mit Ihrer Handwerkskammer!

 

Antragstellung + Infos

Landes-Gewerbeförderungsstelle

Meistergründungsprämie Logo

Darlehen und Bürgschaften

Öffentliche Gründungsdarlehen

Wenn Sie wenig Eigenkapital haben, aber einen Kredit brauchen, können Sie Unterstützung bei der KfW-Bank, NRW.Bank sowie der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW und Bürgschaftsbank NRW erhalten. Mit diesen Programmen ist meist eine Reduzierung des Haftungsrisikos für die Hausbank verbunden, so dass Sie dort keine weitere Sicherheit mehr stellen müssen. Weitere Vorteile:

  • Tilgung beginnt oft erst 1 bis 3 Jahre nach der Gründung
  • Zins i.d.R. niedriger als marktüblich
  • Ggf. Sonderkonditionen bei der Rückzahlung.

Bürgschaften

Die Bürgschaftsbank NRW ist eine Förderbank, die Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer in Nordrhein-Westfalen gegenüber Kreditinstituten übernimmt. Falls Sie die Finanzierung Ihres Vorhabens nicht ausreichend besichern können, haben Sie die Möglichkeit bei der Bürgschaftsbank einen Antrag auf Ausfallbürgschaft zu stellen. Auch zu dieser Fördermöglichkeit beraten wir Sie gerne.

Gründungsstipendium NRW

Für innovative Ideen. 1.200 Euro pro Monat. Für 1 Jahr.

Das Gründungsstipendium.NRW eröffnet die Chance, Ihre innovative Geschäftsidee auf den Weg zu bringen und in die Gründungsszene Ihrer Region einzusteigen. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt jede Gründerin oder jeden Gründer, die bzw. der vor oder am Anfang der Existenzgründung steht mit einem monatlichen Stipendium in Höhe von 1.200 Euro für maximal ein Jahr, um den Start in die Welt der Entrepreneure zu erleichtern. Darüber hinaus erhalten Sie die Gelegenheit, sich in Gründungsnetzwerken auszutauschen und sich durch individuelles Coaching begleiten zu lassen.

Förderung für Arbeitslose

Unter bestimmten Bedingungen erhalten Sie von der Agentur für Arbeit Gründungshilfen. Wer Arbeitslosengeld I erhält, kann von der Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss beantragen. Wer Arbeitslosengeld II bekommt, kann einen Antrag auf das sogenannte Einstiegsgeld stellen. 

Wenden Sie sich als Gründerin oder Gründer im Handwerk immer gerne an die Beraterinnen und Berater Ihrer Handwerkskammer. Die Beratung ist kostenfrei.

 

Mehr Infos

Bundesagentur für Arbeit

Beratungsprogramme

Vor der Gründung können Sie sich von einem freien Unternehmensberaterinnen oder -berater coachen lassen. Der Berater oder die Beraterin muss bei der KfW-Bank registriert sein, dann können Sie einen Teil der Beratungskosten erstattet bekommen. Gemeinsam wenden Sie sich zur Beantragung an das Startercenter Ihres Standorts.