nach Richtlinie DVS-IIW 1170Internationaler Schweißpraktiker (IWP) / Schweißfachmann (IWS)
Für viele Schweißarbeiten schreiben Normen, technische Regelwerke oder Lieferbedingungen vor, dass der Schweißbetrieb seine Eignung zum Schweißen nachweisen muss. Voraussetzung für die Zertifizierung ist, dass der Betrieb über geeignete Betriebseinrichtungen verfügt, geprüfte Schweißer einsetzt, und dass eine Schweißaufsichtsperson über das Einhalten der schweißtechnischen Arbeitsregeln wacht. Für Schweißaufgaben in eingeschränktem Umfang (Bauteile, Werkstoffart), wie sie in Klein- und Mittelbetrieben anfallen, muss diese Schweißaufsicht ein/e Schweißfachfrau/mann oder ein/e Schweißtechniker/in sein.
Beispiel Stahlbau:
Für das Herstellen von Vollwand- oder Fachwerkträgern, Masten und Stützen, geschweißten Treppen in Mehrfamilienhäusern, hoch beanspruchten Geländern und ähnlichen Bauteilen aus S235 bzw. S355 muss der Schweißbetrieb eine Zertifizierung der „Werkseigenen Produktionskontrolle“ und ein Schweißzertifikat nach DIN EN 1090 nachweisen. Diese Qualifikation kann erteilt werden, wenn ein Schweißfachmann oder Schweißtechniker im Betrieb die Schweißaufsicht führt und diesem Betrieb ständig angehört.
Ein/e Schweißfachfrau/mann, der/die in der Zertifizierung nach DIN EN 1090 genannt wird, ist die- oder derjenige, der nach den Richtlinien des Deutschen Verbandes für Schweißen und verwandte Verfahren (DVS) und des International Institut of Welding (IIW) eine hochqualifizierte Ausbildung mitgemacht hat und nach bestandener schriftlicher wie mündlicher Prüfung seine Kenntnisse mit dem gültigen "Schweißfachfrau/mann-Zeugnis" nachweisen kann.
Ziele:
- Vermittlung von Grundlagen- und Basiswissen der Schweißtechnik
- Erlangung der international anerkannten Qualifikation
Inhalte:
- Teil 0 Allgemeine technische Grundlagen
- Teil 1 Fachkundliche Grundlagen
- Teil 2 Schweißtechnisches Praktikum
- Teil 3 Hauptlehrgang (Schweißprozesse, Werkstoffe, Konstruktion, Fertigung)
Zugangsvoraussetzung:
- Ab Teil 0: Schweißwerkmeister/innen oder Facharbeiterinnen bzw. Gesell/innen mit min. 3-jähriger Tätigkeit in der Metallverarbeitung inkl. Ausbildung (Bescheinigung Arbeitgeber) / Mindestalter: 21 Jahre
- Ab Teil 1: Meister/innen des metallverarbeitenden Handwerks, Industriemeister/in Metall, Techniker/in mit anerkanntem Abschluss, Diplom-Ingenieur/innen.
Abschluss:
Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmende folgende zwei Dokumente:
- DVS-Zeugnis Schweißfachmann/Schweißfachfrau, deutschsprachig
- IIW-Zeugnis International Welding Specialist, englischsprachig
Was bringt Ihnen die Ausbildung?
Schweißfachleute können als Schweißaufsichtsperson mit technischen Basiskenntnissen tätig werden. Weiterhin wird er in den verschiedenen Betriebsabteilungen von Mittel- und Großbetrieben eingesetzt, um dort das Einhalten der schweißtechnischen Arbeitsregeln zu gewährleisten, z.B.:
- Akquisitionsabteilung
- Qualitätssicherung, Schweißerüberwachung
- Werkstattleitung
- Inspektion, Kontrolle, Abnahme
- Baustellenleitung
- Versuchsabteilung
- Arbeitsvorbereitung
- Kundenbetreuung.
Er entscheidet oder koordiniert innerhalb eines eingeschränkten Bereiches beim Planen, Ausführen, Überwachen und Prüfen einfacher geschweißter Konstruktionen entsprechend der Norm DIN EN ISO 14731 "Schweißaufsicht, Aufgaben und Verantwortung".