Unserer Beratungsteam ist gerne für Sie da.Krise / Sanierung / Insolvenz
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es entscheidend, frühzeitig die richtigen Schritte einzuleiten, um das Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen oder die bestmöglichen Lösungen zu finden.
Wir unterstützen Sie dabei, Krisensituationen zu meistern, nachhaltige Sanierungskonzepte zu entwickeln und, falls notwendig, den Insolvenzprozess erfolgreich zu gestalten.
Krise
Unter einer Unternehmenskrise wird eine Gefährdung des Fortbestehens eines Unternehmens oder eines wesentlichen Geschäftsbereichs verstanden. Danach handelt es sich um eine Krise, wenn ein außenstehender, vom betroffenen Unternehmen unabhängiger Dritter keinen Kredit mehr zu marktüblichen Bedingungen gewähren würde und ohne Kapitalzufuhr das Unternehmen hätte liquidiert werden müssen.
Es werden folgende Krisenstadien unterschieden:
Strategiekrise
Die strategische Ausrichtung des Unternehmens wird unklar.
- Wettbewerbsvorteile werden nicht genutzt
- Neue Entwicklungen werden nicht erkannt
- Das Unternehmen reagiert nicht auf veränderte Rahmenbedingungen
- Sinkende Marktanteile sind eindeutige Kennzeichen der Strategiekrise
Produkt- und Absatzkrise
In diesem Stadium sinkt der Absatz der Produkte auch in absoluten Zahlen.
- Produkte ohne oder mit schlechtem Deckungsbeitrag werden verkauft.
- Schwächen in Produktqualität/Dienstleistungsqualität, Marketing und Vertrieb
Erfolgskrise
Sie folgt auf die Produkt- und Absatzkrise, sofern keine ausreichenden Maßnahmen zu ihrer Behebung getroffen wurden.
- Die Ergebnisse des Unternehmens verschlechtern sich und werden negativ
- Das Eigenkapital wird nach und nach aufgezehrt
Liquiditätskrise
- Konkrete und akute Gefahr der Zahlungsunfähigkeit besteht
- Es liegt zu diesem Zeitpunkt bereits eine sehr schlechte Finanzierungsstruktur vor (viel kurzfristiges oder fälliges Fremdkapital, geringe Eigenkapitalquote, etc.)
- Die ehemaligen Erfolgsfaktoren des Unternehmens sind nicht mehr vorhanden
- Die Leistungsfähigkeit ist stark eingeschränkt
Sanierung
Unter einer Unternehmenssanierung werden alle Maßnahmen innerhalb einer Unternehmenskrise zur Wiederherstellung existenzerhaltender Gewinne verstanden. Der Sanierungsbegriff vereint alle betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Maßnahmen der Problembewältigung. Ziel einer Sanierung ist also regelmäßig die dauerhafte Beseitigung von Verlusten und die Rückkehr zu kapitalerhaltenden Gewinnen.
Eine Unternehmenssanierung ist individuell, und hängt maßgeblich vom Stadium der Krise ab.
Steckt ein Unternehmen in einer handfesten und akuten Krise (Liquiditätskrise), so müssen die Verantwortlichen umgehend handeln, um eine (endgültige) Insolvenz abzuwenden.
Welche Sanierungsarten gibt es?
Organisatorische Sanierung
- Optimierung der Aufbauorganisation und der Ablauforganisation
- Qualifiziertere Besetzung der Arbeitsplätze
Finanzielle Sanierung
- Wertsicherung, -generierung und -verteilung
- Absicherung und Erschließung von Finanzierungs- und Kapitalquellen
- Zuführung von neuem Kapital durch Eigenfinanzierung (Kapitalerhöhung, Verkauf nicht benötigter Güter) oder Fremdfinanzierung (Schuldenerlass, Zahlungsaufschub, neue Darlehen
Sachliche Sanierung
- Optimierung des Portfolios unter Wertsteigerungsgesichtspunkten (Risiko, Wachstum, Rendite)
- Konzentration auf Kerngeschäftsfelder
- Konsequente Steuerung der strategischen Geschäftsfelder
Insolvenz
Im Falle einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit sind Betriebe, die als juristische Person (z. B. als GmbH oder AG) geführt werden, verpflichtet, innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen.
Eine Firma ist überschuldet, wenn ihr Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, das heißt, wenn sie dauerhaft Verluste schreibt und vielleicht sogar schon das Eigenkapital eingreift.
Bei einer Zahlungsunfähigkeit können die fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr bedient werden. Der Schuldner muss seine Zahlungen gewöhnlich einstellen.
Die rechtlichen Grundlagen für eine Unternehmensinsolvenz, auch als Regelinsolvenz bekannt, finden sich in der Insolvenzordnung. Diese trat am 1. Januar 1999 in Kraft. Die Regelinsolvenz gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Selbstständige, Freiberufler und ehemals Selbstständige mit unübersichtlichen Vermögensverhältnissen (mindestens 20 Gläubiger).
Ihre Ziele sind:
- Restschuldbefreiung innerhalb von
3 Jahren, wenn die Schulden und Verfahrenskosten zu 35 % abbezahlt wurden,
5 Jahren, wenn die Verfahrenskosten getilgt wurden,
maximal 6 Jahren, komplett unabhängig von der Höhe der zurückgezahlten Schulden, - Fortführung der selbstständigen Tätigkeit.