Jens Domschky/iStock.com
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ExistenzgründungLand NRW stockt Meistergründungsprämie auf

Mit der Erhöhung und der Erweiterung der Meistergründungsprämie ist die Existenzgründung für Handwerksmeisterinnen und -meister in NRW finanziell noch attraktiver und familienfreundlicher geworden:

  • Die Grundförderung für die Gründung einer selbstständigen Vollexistenz von bislang max. 10.500 Euro wurde auf bis zu max. 11.500 Euro erhöht.
  • Für die Übernahme eines bestehenden Betriebes wird zusätzlich ein Bonus von 2.000 Euro gewährt.
  • Darüber hinaus erhalten Handwerksmeisterinnen einen Bonus von 2.500 Euro bei einer Gründung in Handwerksberufen, in denen Frauen noch stark unterrepräsentiert sind, wie im Dachdecker-Handwerk, Maurer-Handwerk oder Installateur-Handwerk.
  • Im Einzelfall kann die Förderung somit bis zu 16.000 Euro betragen.
  • Weitere Verbesserungen für Frauen und Familien: Fristen für den Mittelabruf und zu erbringende Nachweise bei Geburt eines Kindes können um bis zu 3 Monate und während des Bezugs von Elterngeld um bis zu 12 Monate verlängert werden.
  • Neu ist auch, dass die Förderung auf Gründerinnen und Gründer ausgedehnt wurde, für deren im Ausland erworbene Berufsqualifikation die zuständige Handwerkskammer die volle Gleichwertigkeit festgestellt hat.

Wie bisher ist die Gewährung der Meistergründungsprämie an eine Existenzgründungsberatung bei den zuständigen Handwerkskammern sowie an die Schaffung oder Sicherung von Arbeits- bzw. Ausbildungsplätzen geknüpft.

Wichtig ist, dass Sie den Antrag vor der Gründung stellen und der vorzeitige Maßnahmebeginn bewilligt worden ist. Eine positive Stellungnahme Ihrer Handwerkskammer ist Voraussetzung. 

Die aufgestockte Förderung für den Schritt in die berufliche Unabhängigkeit hilft dabei, dass Gründerinnen und Gründer im Handwerk die Phase der hohen Erstinvestitionen und der Existenzfestigung überstehen und sich konsolidieren können.