Fort- und WeiterbildungLehrgangsverträge mit der Akademie der Handwerkskammer Düsseldorf kündigen

Kündigungsformular für Lehrgangsverträge

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Hinweis

Bitte beachten Sie die unten aufgeführten Kündigungsbedingungen.

Kündigungsbedingungen (Auszug aus den Allg. Teilnahmebedingungen)

Rücktritt des Teilnehmenden
Bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn kann der Teilnehmende durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter zurücktreten. Dabei ist zu beachten, dass jeder Teil der Meistervorbereitung separat gekündigt werden muss. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter maßgebend. Vom 13. Tag vor Lehrgangsbeginn (erster Tag nach Ablauf der vorgenannten Rücktrittsfrist) bis zum Tag des Lehrgangsbeginns ist ein Rücktritt in der vorgenannten Form mit folgender Maßgabe möglich:

Der Veranstalter kann einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von

  • 50 % der Gebühr bei Lehrgängen mit einer Dauer bis 120 Unterrichtsstunden
  • 30 % der Gebühr bei Lehrgängen mit einer Dauer bis 240 Unterrichtsstunden
  • 15 % der Gebühr bei Lehrgängen mit einer Dauer über 240 Unterrichtsstunden

verlangen. Kann der Teilnehmende den Nachweis erbringen, dass dem Veranstalter ein wirtschaftlicher Nachteil nicht oder wesentlich niedriger als der genannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist, so hat der Veranstalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils.

Teilnehmende der Agentur für Arbeit (Bildungsgutschein) haben ein Sonderkündigungsrecht bei Arbeitsaufnahme und bei Wegfall der Förderung gemäß den Richtlinien der Agentur für Arbeit.

Kündigung durch den Teilnehmenden nach Lehrgangsbeginn
Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels bzw. des Eingangs der E-Mail oder der Online-Kündigung. Bei berufsbegleitenden Lehrgängen bzw. Teilzeitschulen ist eine Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich. Bei Vollzeitlehrgängen bzw. Tagesschulen ist eine Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich.

Die Lehrgangsgebühr ist bis zum Ende der Kündigungsfrist anteilig zu zahlen. Kann der Teilnehmende den Nachweis erbringen, dass dem Veranstalter durch die Kündigung kein oder wesentlich niedrigerer wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist, so hat der Veranstalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils. 

Wenn der Teilnehmende dem Unterricht fernbleibt, ohne dass der Vertrag schriftlich gekündigt wurde, bleibt der Vertragspartner weiterhin zur Zahlung der gesamten Lehrgangsgebühr verpflichtet.

Datenschutz

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Das Foto zeigt ein Beratungsbüro im Infocenter der Handwerkskammer. HWK Düsseldorf

Infocenter Akademie

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Tel. 0211 8795-410

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