Mann und Frau in Werkstatt ihres kleinen Tischler-Utnernehmens
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FörderungMeisterprämie NRW

Seit Juli 2023: Meisterprämie vom Land NRW

Wer die finanziellen und zeitlichen Anstrengungen unternimmt und eine Aufstiegsfortbildung im Handwerk erfolgreich abschließt, kann sich nun über eine finanzielle Anerkennung in Höhe von 2.500 Euro freuen. Mit der Meisterprämie soll dem bestehenden Fachkräftemangel im Handwerk entgegengewirkt werden.

Wer kann die Prämie beantragen?

Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister mit einem Abschluss in einem Gewerbe nach Anlage A oder B-1 der Handwerksordnung, die ihre Prüfung ab dem 1. Juli 2023 erfolgreich bestanden haben und ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben, können eine Meisterprämie erhalten. Anträge sind über die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) zu stellen.

Die Meisterprämie NRW muss innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses beantragt werden. Eine spätere Antragstellung ist nicht möglich.