Energie Sanierung 7 zu 3
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Infoblatt steht zur VerfügungPflichtinformation beim Heizungseinbau

Das Gebäudeenergiegesetz sieht seit Januar 2024 eine Beratung vor dem Einbau einer neuen Heizung mit Verbrennungstechnik vor.

So heißt es im §71 Abs. 11: „…Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, hat eine Beratung zu erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-Bepreisung, hinweist….“

Durchgeführt werden muss die Beratung von einer fachkundigen Person. Als fachkundig werden folgende Personen definiert:

  • Schornsteinfegerinnen und -feger
  • Installateurinnen und Installateure
  • Heizungs-, Ofen- und Luftheizungsbauerinnen und -bauer
  • Energieberatende, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes stehen
  • Anderweitig nach § 88 Absatz 1 GEG zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigte Personen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellen hierzu ein Informationsblatt zur Verfügung, mit dem man die Erfüllung der Informationspflicht nachweisen kann. Die Pflichtinformation finden Sie hier.

Schön Dirk HWK Düsseldorf

Dirk Schön

Referent für Umwelt, Energie und Klimabildung

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