Weiterbildung in Betrieben fördernQualifizierungschancengesetz
Was bringt das Gesetz?
Ziel ist es, insbesondere klein- und mittelständische Unternehmen noch effektiver und umfassender darin zu unterstützen, durch die Weiterbildung der Belegschaft drohende Fachkräftelücken zu schließen, mit der Digitalisierung Schritt zu halten und sich als attraktiver Arbeitgeber zukunftsorientiert zu positionieren. Deshalb werden sowohl die Weiterbildung als auch die Lohnkosten während der Weiterbildungsphase durch Zuschüsse der Bundesagentur bzw. dem Jobcenter gefördert.
Wer erhält die Weiterbildungsförderung?
- Aktuell Beschäftigte – unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße
- Mitarbeitende, die sich innerhalb des Unternehmens verändern oder weiterentwickeln möchten
- Mitarbeitende in Engpassberufen, in denen Fachkräftemangel besteht
Zuschüsse zu Weiterbildungskosten
- Kleinstbetriebe (< 10 Beschäftigte): Übernahme bis zu 100 % der Kosten
- Betriebe mit min. 10 und unter 250 Beschäftigten: Zuschuss von bis zu 50 %, wenn der Arbeitgeber min. 50 % der Kosten trägt
- Größere Betriebe mit min. 250 und weniger als 2.500 Beschäftigten: Zuschuss von bis zu 25 %, wenn der Arbeitgeber min. 75 % der Kosten trägt
- Große Betriebe mit über 2.500 Beschäftigten: Zuschuss von bis zu 15 %, wenn der Arbeitgeber min. 85 % der Kosten trägt
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt
Der Zuschuss beträgt für
- Kleinstbetriebe (< 10 Beschäftigte) bis zu 75 %,
- klein- und mittelständische Unternehmen (10 bis 249 Beschäftigte) bis zu 50 % und
- größere Betriebe bis zu 25 %
des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes zzgl. einer Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen.