Tischler an CNC-Maschine
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Weiterbildung in Betrieben fördernQualifizierungschancengesetz

Was bringt das Gesetz?

Ziel ist es, insbesondere klein- und mittelständische Unternehmen noch effektiver und umfassender darin zu unter­stützen, durch die Weiterbildung der Belegschaft drohende Fachkräftelücken zu schließen, mit der Digitalisierung Schritt zu halten und sich als attraktiver Arbeitgeber zukunftsorientiert zu positionieren. Deshalb werden sowohl die Weiterbildung als auch die Lohnkosten während der Weiterbildungsphase durch Zuschüsse der Bundesagentur bzw. dem Jobcenter gefördert.

Wer erhält die Weiterbildungsförderung?

  • Aktuell Beschäftigte – unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße
  • Mitarbeitende, die sich innerhalb des Unternehmens verändern oder weiterentwickeln möchten
  • Mitarbeitende in Engpassberufen, in denen Fachkräftemangel besteht

Zuschüsse zu Weiterbildungskosten

  • Kleinstbetriebe (< 10 Beschäftigte): Übernahme bis zu 100 % der Kosten
  • Betriebe mit min. 10 und unter 250 Beschäftigten: Zuschuss von bis zu 50 %, wenn der Arbeitgeber min. 50 % der Kosten trägt
  • Größere Betriebe mit min. 250 und weniger als 2.500 Beschäftigten: Zuschuss von bis zu 25 %, wenn der Arbeitgeber min. 75 % der Kosten trägt
  • Große Betriebe mit über 2.500 Beschäftigten: Zuschuss von bis zu 15 %, wenn der Arbeitgeber min.  85 % der Kosten trägt

Zuschüsse zum Arbeitsentgelt

Der Zuschuss beträgt für

  • Kleinstbetriebe (< 10 Beschäftigte) bis zu 75 %,
  • klein- und mittelständische Unternehmen (10 bis 249 Beschäftigte) bis zu 50 % und
  • größere Betriebe bis zu 25 %

des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes zzgl. einer Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen.

Zuschüsse für Betriebe zur Weiterbildung der Mitarbeitenden
Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Kontakt

Bundesagentur für Arbeit

 0800 4 5555 20

www.arbeitsagentur.de