Berufe A-Z - Glasbläser (m/w/d)

Von klassischen Weingläsern bis hin zum reich verzierten Christbaumengel - als Glasbläser stellst du sehr unterschiedliche Produkte für ganz verschiedene Lebenslagen her. Dabei orientierst du dich an vorgegebenen Mustern oder entwickelst eigene kreative Entwürfe.Die Arbeit als Glasbläser hat verschiedene Fachrichtungen zu bieten. Zur Auswahl steht beispielsweise die Spezialisierung auf den Bereich "Glasgestaltung" - wobei es um Gebrauchs- und Ziergläser sowie anspruchsvolle Glasplastiken geht. Auch die Bereiche "Christbaumschmuck" (Fertigung und Veredelung) und "Kunstaugen" (von Iris und Pupille bis hin zur Augenform) stehen dir offen.

Gekonnter Umgang mit der Flamme


Neben handwerklichem Geschick und dem gekonnten Umgang mit der Flamme solltest du auch Gespür für ästhetische Gestaltung haben. Wenn du zudem über Sorgfalt und Geduld verfügst und gern selbstständig arbeitest, dann ist die Arbeit als Glasbläser das Richtige für dich.

Nach abgeschlossener Berufsausbildung gibt es für dich als Glasbläser Stellen in Kleinbetrieben des Handwerks - meist in der Einzel- oder Serienfertigung. Aber auch die Glas verarbeitende Industrie hat Verwendung für echte Glasprofis wie dich.


Was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de


Ausbildungsordnung

Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Glasbläser (m/w/d): 0

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Glasbläser (m/w/d): 0

Wir beraten euch gerne!

Mariangela Pierri

Sachbearbeiterin

Georg-Schulhoff-Platz 1

40221 Düsseldorf

Tel. 0211 8795-616

Fax 0211 8795-95616

mariangela.pierri--at--hwk-duesseldorf.de

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