Berufe A-Z - Kerzenhersteller und Wachsbildner (m/w/d)

Kaum ein anderes Licht verbreitet eine so romantische Atmosphäre wie Kerzenschein. Weniger romantisch, aber dafür kreativ und mit mehr Technik als zunächst vermutet, geht es für dich als Fachkraft für Kerzenherstellung und Wachsbildnerei an deinem Arbeitsplatz zu.

Mit Maschinen und Fantasie

Dort stellst du Kerzen in jeder Größe und Form her. Dabei wird deine Fantasie ebenso gefordert wie dein handwerkliches Geschick und dein technisches Können. All das brauchst du bei der Verarbeitung von Wachs.Als Fachkraft für Kerzenherstellung und Wachsbildnerei zeichnest du deine Ideen auf und bringst sie mit Modellierwachs in Form. Oder du schmilzt Naturwachse wie Paraffin, Stearin und vor allem Bienenwachs. In sogenannten Zugmaschinen ziehst du einen Wachsstrang, der bereits den Docht enthält. Darüber hinaus bedienst du auch Strangpressen, Fräs- und Gießmaschinen und Tauchkarussells sowie weitere Spezialmaschinen.

Du kannst über dich selbst hinauswachsen

Des Weiteren stichst du Ornamente aus und weißt geschmack- und fantasievoll mit Farbe und Blattgold umzugehen. Bei so viel Kreativität und feinstem Handwerk kann man mit Fug und Recht sagen: Du kannst in diesem Beruf über dich hinauswachsen.

Was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de


Ausbildungsordnung

Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Kerzenhersteller und Wachsbildner (m/w/d): 0

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Kerzenhersteller und Wachsbildner (m/w/d): 0

Wir beraten euch gerne!

Mariangela Pierri

Sachbearbeiterin

Georg-Schulhoff-Platz 1

40221 Düsseldorf

Tel. 0211 8795-616

Fax 0211 8795-95616

mariangela.pierri--at--hwk-duesseldorf.de

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