Berufe A-Z - Segelmacher (m/w/d)

Mit der Entscheidung für diesen Beruf kannst du Kurs auf eine abwechslungsreiche Tätigkeit nehmen. Es gibt viel zu tun, denn jedes Boot oder Schiff, das die Windkraft nutzt, braucht korrekt bemessene Segel.Du misst und berechnest als Segelmacher die entsprechenden Maße und designst das Segeltuch. Dann schneidest du die Tuchbahnen zu und nähst die Segel mit der Maschine zusammen. Dabei musst du unbedingt auf äußerste Reißfestigkeit von Material und Naht achten. Denn der Wind packt oft gewaltig zu, ob bei einer Regatta oder einem Segeltörn. Auch musst du die speziellen Tucharten für die verschiedenen Einsatzzwecke kennen. Natürlich ist es für diesen Beruf vorteilhaft, wenn du selbst segeln und die Segel- und Takelungsarten erkennen kannst.

Spaß an großen Tüchern und starken Teams


Als Segelmacher fertigst du ebenfalls Planen für Lastwagen, Bootsbezüge, Markisen und Überdachungen. Auch Zelte stellst du her, wobei du mit deinen eigenen Ideen die bunte Vielfalt auf Campingplätzen bereichern kannst. Wenn du gern im Team arbeitest und Spaß an großflächigen Tuchkonstruktionen hast, kannst du mit diesem Beruf beruhigt auf große Fahrt gehen.


Was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de


Ausbildungsordnung

Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Segelmacher (m/w/d): 0

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Segelmacher (m/w/d): 0

Wir beraten euch gerne!

Mariangela Pierri

Sachbearbeiterin

Georg-Schulhoff-Platz 1

40221 Düsseldorf

Tel. 0211 8795-616

Fax 0211 8795-95616

mariangela.pierri--at--hwk-duesseldorf.de

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