RechtsberatungHandwerksorganisationsrecht
Unser Beratungsangebot
Handwerksorganisationsrechtrecht ist der Oberbegriff für alle gesetzlichen Regelungsbereiche, die für das Handwerk und seine Organisationen relevant sind. Zusammengefasst sind diese Regelungen im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO). Dort finden sich unter anderem die gesetzlichen Grundlagen der Handwerksorganisationen (Innungen, Kreishandwerkerschaften, Innungsverbände, Handwerkskammern).
Wir können Sie vor allem zu den nachstehenden Themen beraten:
- Handwerksordnung und Durchführungsvorschriften
- Rechtsaufsicht über Kreishandwerkerschaften und Innungen
- Satzungsrecht der Handwerksorganisationen
- Handwerkerpflichtversicherung
Handreichungen, Muster und weiterführende Informationen
Der Abteilung Recht und Handwerksorganisation ist die Abteilung zur Führung der Handwerksrolle und angegliederter Verzeichnisse zugeordnet. Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Aufgaben und den jeweiligen Ansprechpersonen:
Handwerksrolle