ExistenzgründungRechtliche Voraussetzungen

Um sich im Handwerk selbstständig zu machen, müssen Sie für bestimmte Tätigkeiten Voraussetzungen erfüllen, z. B. eine abgeschlossene Meisterprüfung nachweisen. In vielen Handwerksberufen reicht aber auch eine Registrierung bei Ihrer Handwerkskammer.

Gerne informieren und beraten wir Sie bei allen Fragen.

Mit der folgenden Einordnung von Handwerksberufen können Sie selbst feststellen, ob Sie für Ihre Existenzgründung eine Qualifikation nachweisen müssen.

 

Kontakt

Lucas Krause

Gründungslotse

Tel. 0211 8795-333

Fax 0211 8795-95333

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Selbstständigkeit im zulassungspflichtigen Handwerk (Anlage A)

In 41 Berufen ist eine  Meisterqualifikation notwendig. Eine Auflistung dieser Berufe finden Sie hier:

Berufe nach Anlage A

Haben Sie keine abgeschlossene Meisterprüfung, ist eine Selbstständigkeit unter bestimmten Voraussetzungen dennoch möglich. Verschiedene Alternativen bieten sich dazu an:

Selbstständigkeit im zulassungsfreien Handwerk (Anlage B1) und im handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B2)

In weiteren 107 Handwerksberufen benötigen Sie keine Zulassung. Lediglich eine Registrierung bei der Handwerkskammer ist notwendig. Eine Auflistung finden Sie unter:

Handwerksrechtliche und allgemeine Fragen, die sich bei einer Gründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebes ergeben, beantworten wir Ihnen gerne. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin.

Anmeldungen

Wenn Sie planen, sich selbständig zu machen, müssen Sie verschiedene Behörden informieren. Folgende Anmeldungen könnten für Ihr Vorhaben relevant sein:

Das  Wirtschafts-Service-Portal.NRW bietet alle notwendigen Formulare für die Selbständigkeit in digitaler Form. Sie sparen unnötige Wege zu verschiedenen Behörden und vergessen keine wichtige Anmeldung. Nutzen Sie unser kostenloses Beratungsangebot! So starten Sie gut vorbereitet in die Selbstständigkeit.