Erforderliche SonderqualifikationStrahlenschutz-Verordnung NiSV - Informationen zur Umsetzung
Die Verordnung regelt den Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen. Daraus ergeben sich insbesondere für Kosmetikbetriebe Pflichten wie die Anzeigepflicht und die Pflicht zum Fachkundenachweis.