Trinkwasserverordnung 2011: Was ist neu?
Zehn Jahre nach Inkrafttreten der Trinkwasserverordnung 2001 ist ab dem 1. November die vom Bundesrat verabschiedete, überarbeitete Fassung, die TrinkwV 2011, gültig. In der überarbeiteten Verordnung sind, in Anpassung an europarechtliche Vorgaben, wichtige Begriffe neu definiert, Rechte und Pflichten für Anlageninhaber von Trinkwasser-Installationen sowie Untersuchungs- und Anzeigepflichten verankert.